Zum Inhalt

Widerspruch gegen Speicherung von Bonitätsdaten

In einem - im Auftrag des BMSK - geführten Musterprozess des VKI bestätigt das Berufungsgericht eindeutig das Widerspruchsrecht eines Betroffenen gegen die Verwendung von bonitätsrelevanten Daten einer Kreditauskunftei.

Das Berufungsgericht bestätigt: Ein Betroffener, dessen bonitätsrelevanten Daten von einer Kreditauskunftei gespeichert und verwendet werden, hat jederzeit einen Anspruch auf Widerspruch der Verwendung dieser Daten. Die Daten sind binnen 8 Wochen zu löschen. Solchen Daten liegt nämlich weder eine gesetzliche Aufnahme zugrunde, noch sind die Daten nicht öffentlich, weil sie einem unbestimmten Personenkreis (Banken, Versandhäusern, Telekomanbietern) zugänglich sind.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Lockdown von Fitnessstudios (inkl. MUSTERBRIEF)

Der Unmut über die Vorgehensweise einiger Fitnessstudios in den letzten Monaten groß. Den VKI (Verein für Konsumenteninformation) erreichten zahlreiche Beschwerden darüber, dass Fitnessstudios auch während der Schließzeiten weiterhin Beiträge eingezogen haben oder die Zeiten der coronabedingten Betriebsschließung hinten an die Vertragsbindung anhängen wollen. Ärgernisse für viele Konsumentinnen und Konsumenten, die im Gesetz nach Ansicht des VKI keine Deckung finden.

Zum Seitenanfang