Zum Inhalt

Aliquote Sanierungskosten von Genossenschaft zu hoch berechnet

Vor Ablauf der Gebrauchstauglichkeit von Bestandteilen einer Wohnung ist vom Vermieter ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen. Danach können dem Mieter aufgrund von übermäßiger Abnutzung nur jene Sanierungskosten in Rechnung gestellt werden, die sich aus aus dem Verhältnis der Restlebensdauer der alten Sache zur Lebensdauer der neuen Sache ergibt.

Der Klage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums lag der Fall zugrunde, dass der ehemaligen Mieterin einer bei Anmietung unsanierten Genossenschaftswohnung Sanierungskosten wegen übermäßiger Abnutzung in Rechnung gestellt wurden. Bei der Berechnung der aliquoten Sanierungskosten "Neu für Alt" sei die Genossenschaft jedoch von einer zu langen Gebrauchsdauer und einer zu geringen Nutzungsdauer (ohne Berücksichtigung der Mietzeit des Vormieters) der Bestandteile der Wohnung ausgegangen. Für eine Türzarge seine eine Gerbrauchsdauer von 20 Jahren, für Teppiche 15 Jahre, für Tapeten 15 Jahre für Wandmalereien 10 Jahre und für Verfliesungen 20 Jahre anzunehmen.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

OGH zu Mietvertragsbefristung durch Endtermin

Die Befristung ist durchsetzbar, wenn der Vertrag schriftlich errichtet wurde und wenn von vornherein durch Datum oder Fristablauf ein Endtermin bestimmt ist. Die Befristungsvereinbarung muss ausreichend bestimmt und unzweifelhaft erfolgen.

Haftung des Kleingartenpächter

Ein Kleingartenpächter haftet für das schuldhafte Verhalten eines beauftragten Bauunternehmens, wenn dieses einen Gemeinschaftskanal beschädigt.

Zu kurze Airbnb Vermietung

Das Bezirksgericht (BG) Innere Stadt beurteilt die Vermietung von bis zu 6 Monaten als kurzfristig. Die kurzfristige Vermietung zu touristischen Zwecken ist von der herkömmlichen Widmung zu Wohnzwecken nicht umfasst und folglich unzulässig.

Zum Seitenanfang