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WEB-Skandal - Vergleich mit Salzburger Sparkasse

Im größten Zivilprozess der Zweiten Republik wurde gestern zwischen den Anwälten der Klägergemeinschaft und der Salzburger Sparkasse eine Grundsatzeinigung geschlossen. Die Sparkasse zahlt 19,1 Mio Euro Schadenersatz und 600.000 Euro Beitrag zu den Prozesskosten der Kläger.

Vor rund 2 Jahren haben an die 3.300 Geschädigte des "WEB-IMMAG-Bautreuhand"-Skandals die Salzburger Sparkasse auf Schadenersatz geklagt; 2300 davon haben dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) ihre Ansprüche abgetreten und der VKI hat - mit Unterstützung des Prozessfinanzierers AdvoFin - Sammelklagen eingebracht. Der Vorwurf an die Salzburger Sparkasse war, dass drei leitende Mitarbeiter als Beitragstäter zum (bislang) größten Anlageskandal Österreichs (inzwischen rechtskräftig) verurteilt worden waren und die Salzburger Sparkasse daher für die verursachten Schäden gerade stehen sollte.

Heute konnte zwischen den Anwälten der Klägergemeinschaft und der Salzburger Sparkasse eine Grundsatzeinigung geschlossen werden. Die Sparkasse zahlt 19,1 Mio Euro Schadenersatz und 600.000 Euro Beitrag zu den Prozesskosten der Kläger. Stimmen die einzelnen Kläger dem Vergleich zu, dann wäre der größte Zivilprozess der Zweiten Republik zu einem glücklichen Ende gekommen.

Die Anwälte der Geschädigten gehen davon aus, dass - vorbehaltlich genauer Berechnungen - die Geschädigten rund 41% des eingeklagten Kapitals bekommen werden. (Das bedeutet bei den VKI-Sammelklagen, dass nach Abzug von Prozesskosten und AdvoFin-Quote rund 21% des eingeklagten Kapitals den Klägern übrig bleiben würden.)

Die Anwälte der Geschädigten weisen darauf hin, dass nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel im anhängigen Monsterverfahren erste rechtskräftige Urteile frühestens in den Jahren 2011 oder 2012 zu erwarten gewesen wären, und dies bei enorm in die Höhe getriebenen Verfahrenskosten. Das wäre für die immer älter werdenden WEB-Geschädigten unzumutbar gewesen. Angesichts dieser Prognose stellt der heute getroffene Kompromiss eine gute Lösung dar.

Die Abwicklung des Vergleiches wird nun einige Wochen in Anspruch nehmen. Die endgültige Fassung soll am 13.12.2005 vorliegen.

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