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VW-Abgasskandal - strafrechtliche Ermittlungen gegen VW ausgedehnt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat vor Kurzem die Ermittlungen gegen VW-Mitarbeiter ausgeweitet. Der VKI meldet aktuell außerdem weitere 2000 Betroffene im Strafverfahren als Privatbeteiligte an.

Mitte September 2015 hatte Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte daraufhin im Jahr 2016 eine Strafanzeige gegen die Volkswagen AG bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht und in der Folge zahlreiche betroffene Konsumentinnen und Konsumenten dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.

Seit Sommer 2017 wurde von der WKStA in einem gewissen - aber eingeschränkten - Umfang auch gegen VW als Verband ermittelt. Der VKI ist schon länger dafür eingetreten die Ermittlungen auf weitere potentiell verantwortliche Personen der Volkswagen AG auszudehnen, um die Verantwortlichkeit von VW als Verband in strafrechtlicher Hinsicht umfassend zu klären. Und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen kann eine Verantwortlichkeit von VW für Mitarbeiter gegeben sein, wenn keine ausreichende Überwachung im Sinne eines Organisationsverschuldens erfolgt ist. Zum anderen kommt eine Verantwortlichkeit von VW für Entscheidungsträger in Betracht. Beides könnte zu einer umfassenden strafrechtlichen Verantwortung von VW in Österreich führen.

Die WKStA hat nun im August 2018 die Ermittlungstätigkeit auf mögliche Straftaten von Mitarbeitern des VW Konzerns im Zeitraum 2008 bis 2015 ausgedehnt. Die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen zu Entscheidungsträgern von VW durchführt, ist hingegen noch offen.

Auch die deutschen Strafverfolgungsbehörden ermitteln gegen zahlreiche Beschuldigte des VW Konzerns wegen unterschiedlicher Vorwürfe. Erst im Juni 2018 hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Bußgeld in Höhe von 1 Milliarde Euro gegen VW verhängt und gleichzeitig deutlich gemacht, dass heuer weitere Entscheidungen zu erwarten seien. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft machte auch klar, dass sie die Verantwortung für den Dieselskandal in der Unternehmensführung sieht. "Es ging nicht nur um eine Abteilung des Unternehmens, es geht um die VW AG insgesamt", sagte damals Oberstaatsanwalt Ziehe zu Reuters.

Die Bedeutung des Strafverfahrens zeigt sich auch in den tausendfachen Anschlüssen von Geschädigten als Privatbeteiligte. Bis zum Frühjahr 2018 hatten sich allein mit Unterstützung des VKI bereits rund 5000 Personen am Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Zuletzt haben weitere 2000 Personen den VKI beauftragt eine Privatbeteiligung im Strafverfahren vorzunehmen. Der VKI schließt diese Personen nunmehr dem Strafverfahren an und wird die Geschädigtenrechte im Strafverfahren durch Rechtsanwalt Dr. Orlin Radinsky von der Kanzlei bkp vertreten. Mit diesen weiteren Anschlüssen liegt der größte Massenschaden mit strafrechtlichem Bezug der Zweiten Republik vor. Die Ermittlungsbehörden sind dadurch gefordert, ihre besondere Verantwortung bei der Aufarbeitung des Dieselskandals wahrzunehmen.

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