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VKI-Sammelklage: Prozessauftakt gegen FWU Lebensversicherung

VKI klagt beim HG Wien für 464 Betroffene Kapitalverlust von 1,7 Mio. Euro plus Zinsen ein.

Grundlegenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge können Versicherungsnehmer, die nicht oder fehlerhaft über ihr Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen informiert wurden, unbefristet vom Vertrag zurücktreten ("Spätrücktritt"). Im Fall eines Rücktritts sind die Verträge rückabzuwickeln.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konnte bereits im Herbst 2017 einen Vergleich mit der Versicherungsbranche erzielen. Drei größere Versicherer weigerten sich allerdings, dieser Lösung beizutreten, unter anderem die FWU Life Insurance Austria AG (FWU). Der VKI brachte daher vor einem Jahr im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelklage gegen die FWU ein.

Heute beginnt der Prozess im Handelsgericht Wien. Dabei vertritt der VKI 464 Betroffene, die vor dem 01.01.2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung erklärt hatten. In der Sammelklage gegen die FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia Leben AG) wird ein Kapitalverlust von insgesamt rund 1,7 Mio. Euro geltend gemacht. Der hohe Kapitalverlust, den die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten erlitten haben, ergibt sich aus der Differenz zwischen den einbezahlten Prämien und dem ausbezahlten Rückkaufswert. Hinzu kommen noch Zinsen von 4 Prozent für die Prämienzahlungen. Der Gesamtstreitwert beträgt samt Zinsen rund 5,9 Mio. Euro. Das Prozesskostenrisiko wird von OMNI BRIDGEWAY übernommen.

Das Handelsgericht Wien wird im Verfahren die Differenz zwischen dem Rückkaufswert und jenem Wert behandeln, der nach einem Rücktritt auszuzahlen ist. Nach Ansicht des VKI sind dabei im Wesentlichen die Prämien plus Zinsen an die Betroffenen zurückzuzahlen. Abzuziehen ist lediglich eine Risikoprämie.

Die FWU bestreitet unter anderem die Fehlerhaftigkeit der Rücktrittsbelehrungen. Dem steht allerdings die Tatsache gegenüber, dass Informationen zum Rücktritt für die Betroffenen nur an versteckten Stellen in den Unterlagen zu finden waren. Damit kann aus Sicht des VKI nicht von einer korrekten Belehrung gesprochen werden.

Das Rücktrittsrecht soll Konsumentinnen und Konsumenten vor falschen Anlageentscheidungen schützen. Der immense Kapitalverlust von rund 1,7 Mio. Euro bei den FWU-Verträgen im vorliegenden Verfahren zeigt deutlich, welche Bedeutung diesem Rücktrittsrecht zukommt. Manche Betroffene haben bis zu 20.000 Euro bei ihrer Lebensversicherung verloren. Konsumentinnen und Konsumenten müssen vor solchen Verlusten geschützt werden.


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