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VKI-Sammelaktion Lebensversicherungen-Rücktritt

Der Verein für Konsumenteninformation VKI sammelt derzeit über www.verbraucherrecht.at Beschwerden von KonsumentInnen und wird – noch vor dem Sommer 2016 – die betroffenen Versicherungen einladen, Rahmenvergleiche auszuhandeln. Dafür braucht der VKI keinen Prozessfinanzierer und dafür muss auch niemand eine Quote vom Erfolg abgeben. Nur bei jenen Versicherungen, die Verhandlungen ablehnen und daher Sammelklagen erwarten müssen, wird die Beiziehung eines Prozesskostenfinanzierers notwendig. Dazu ist der VKI mit deutschen Finanzierern in Verhandlungen. Der VKI stellt aber klar: Weder die EAS noch der österreichische Finanzierer Advofin sind oder werden in dieser Sache als Finanzierer beigezogen. Diese beiden Finanzierer bieten Ihre eigenen Aktionen ohne jede Zusammenarbeit mit dem VKI an.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt über seine Web-Site www.verbraucherrecht.at eine Sammelaktion zum Thema Rücktritt bei Lebensversicherungen durch. Gegen einen Unkostenbeitrag von 95 Euro prüft der VKI ob eine korrekte Rücktrittsbelehrung fehlt und daher ein Rücktritt gesetzlich möglich ist. Weiters prüft der VKI, ob ein Rücktritt wirtschaftlich sinnvoll ist. Danach werden die betroffenen Versicherungen – noch vor dem Sommer 2016 – eingeladen, Gespräche über einen Rahmenvergleich zu führen. Wenn es zu Vergleichen kommt, dann bekommen die KonsumentInnen den gesamten Rückzahlungsbetrag ohne Abzug einer Quote.

Der VKI hat in der Vergangenheit in vielen Anlegersachen bewiesen, dass er in der Lage ist, für KonsumentInnen gute Vergleiche auszuhandeln, auch ohne da auf eine Unterstützung von Prozesskosten-finanzierern angewiesen zu sein, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Der VKI hat gestern davor gewarnt, dass die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) aus Liechtenstein Konsumenten über deren Versicherungsberater anzuwerben versucht und dabei den Beratern versichert, dass gegen sie keine Provisionsforderungen gestellt würden. EAS hat diesen Vorwurf gestern aufzuklären versucht und dabei aber die falsche Behauptung aufgestellt, der VKI arbeite in dieser Sache mit dem Prozessfinanzierer Advofin zusammen.

Der VKI verhandelt mit deutschen Finanzierern bereits über die Finanzierung von Sammelklagen – aber nur für den Fall, dass Versicherungen auf stur schalten, klärt Dr. Kolba auf. „Es gibt in dieser Sache weder mit Advofin noch mit der EAS eine Zusammenarbeit. Deren jeweilige Aktionen haben keinerlei Zusammenhang mit der Tätigkeit des VKI. Im Übrigen erscheint uns eine Erfolgsquote von 40 Prozent bei EAS sehr hoch, wenn man bedenkt, dass es um reine Rechtsfragen geht, die Verfahren kurz und deren Ausgang sehr erfolgswahrscheinlich ist. Schließlich haben EuGH und OGH deutliche Vorgaben gemacht. Ein Eingehen auf die Berechnungsbeispiele von EAS erübrigt sich, weil der VKI sicher weder Quoten mit 40 noch mit 38 Prozent akzeptieren wird.

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