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VKI gegen MPC: Holland 54 Vergleichsangebot an Finanzierungsbank

Zahlreiche Hollandfonds des Hamburger Emissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital AG sind notleidend. Beim MPC Holland 54 droht nunmehr die Insolvenz. Dieser Fonds wurde an 1.400 österreichische Anleger vertrieben. Der Verein für Konsumenteninformation und Raiffeisenbanken haben den Gläubigerbanken des Fonds Gespräche angeboten. Motto: Rasche Gesamtlösung, statt Insolvenz zum Schaden aller Beteiligten.

Die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, ein Emmissionshaus für geschlossene Fonds mit Sitz in Hamburg – hat über ein österreichisches Tochterunternehmen, heute: CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liquidation, an Anleger in Österreich Immobilien-, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds vertrieben. Die Anleger schlossen mit der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH  einen Treuhandvertrag ab und wurden zu Kommanditisten in den jeweiligen Fonds.

In den ersten Jahren haben diese Fonds an die Anleger idR jährliche „Ausschüttungen“ ausbezahlt, wobei den Anlegern verschwiegen wurde, dass es sich dabei um keine Gewinne, sondern nur um eine Kapitalrückzahlung handelt. Solche „Ausschüttungen“ stellen eine Einlagenrückgewähr dar und können unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden.

Das Bild aus Sicht der Anleger: Das Kapital ist weg und die erhaltenen Ausschüttungen sollen sie auch noch zurückzahlen. Das wäre dann ein Totalverlust.

Beim Immobilienfonds MPC-Holland 54 wurden die Anleger in der Karwoche seitens der MPC vor die Wahl gestellt: Entweder die Anleger stimmen bis 19.04.2016 einem Abwicklungskonzept zu, das den Verkauf der Immobilien und die Rückzahlung von 70% der Ausschüttungen vorsicht, oder es wird Insolvenz angemeldet.

Die Beschlussvorlage war allerdings unannehmbar, weil den Anlegern der Inhalt des Abwicklungskonzepts nicht offengelegt wurde, diese also einer Katze im Sack zustimmen hätten müssen.

Die TVP hat ihre Beschlussvorlage außerdem trickreich in einem einzigen Punkt zusammengefasst: Verkauf der Immobilien, Rückzahlung von 70 Prozent der Ausschüttungen und Auflösung der Gesellschaft. Der Verkauf der Immobilien ist jedenfalls sinnvoll, die Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen trefflich umstreitbar. Durch die Gestaltung des Beschlusses wurde eine differenzierte Antwort unmöglich gemacht, sagt Dr. Peter Kolba zu der Beschlussvorlage der TVP.

Der VKI geht daher von einem Scheitern der Beschlussfassung aus. Für diesen Fall haben VKI und regionale Raiffeisenbanken den Gläubigerbanken bereits angeboten, sich für eine Gesamtlösung einzusetzen, die für Anleger annehmbar ist. So könnten jahrelange Rechtsstreitigkeiten und eine Insolvenz des Fonds vermieden werden. Der Ball liegt nun bei den Gläubigerbanken des Fonds. „Wenn diese Banken wirtschaftlich entscheiden, dann sind auch für sie Verhandlungen und eine Einigung mit den Anlegern sinnvoller als ein jahreslanges Insolvenzverfahren. Wir sind daher zuversichtlich, dass eine Insolvenz des Fonds verhindert werden kann, kommentiert Dr. Kolba die Situation.

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