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VKI gegen AWD - Zweite Sammelklage eingebracht

Erste Verhandlung am 22.10.2009 am Handelsgericht Wien.

Die Sammelklagen-Aktion des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und im Zusammenwirken mit dem Prozessfinanzierer FORIS - ist in vollem Gang. Bei der ersten Sammelklage wird am 22.10.2009 erstmals bei Gericht verhandelt. Heute wurde aber bereits die nächste Sammelklage des VKI gegen den AWD eingebracht. Der Vorwurf lautet da wie dort: Der AWD hat durch systematische Fehlberatungen beim Verkauf von Aktien der Immofinanz konservativen Anlegern die Aktien als "so sicher wie ein Sparbuch" verkauft und satte Provisionen verdient. Die Anleger aber haben empfindliche Verluste erlitten.

Rund 7.000 Beschwerden über die Vermittlung von Aktien der Immofianz und der Immoeast durch Berater des AWD langten beim VKI ein. Rund 2.500 Anleger haben das Angebot des VKI zur Teilnahme an einer Sammelklagen-Aktion gegen den AWD angenommen. Da der AWD zu einer außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit nicht bereit war und nur auf "Verzögerung" gesetzt hat, werden diese Ansprüche nunmehr Schritt für Schritt gerichtlich geltend gemacht. Ende Juni hatte der VKI die erste Sammelklage (für 125 Geschädigte mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Euro) beim Handelsgericht Wien eingebracht. Der AWD hat bislang den Vorwurf der systematischen Fehlberatung nur pauschal bestritten und vor allem darauf gesetzt, dass eine Sammelklage nicht zulässig sei. Das Gericht hat nun aber für 22.10.2009, 12.00 Uhr, Saal 708 am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung angesetzt. Die gerichtliche Klärung der Vorwürfe nimmt also ihren Lauf.

Heute hat Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser für den VKI eine weitere Sammelklage (für 142 Geschädigte mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Euro) beim Handelsgericht Wien überreicht. Auch hier wird dem AWD systematische Fehlberatung vorgeworfen und Schadenersatz verlangt.

"Der AWD wirbt damit, aus Fehlern zu lernen. Das wäre nur zu begrüßen. Doch dazu gehört auch, dass man für Fehler der Vergangenheit einsteht und zu einer raschen Lösung findet", fordert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wir haben dem AWD angeboten, unsere Vorwürfe in einem Musterprozess - der Sammelklage 1 - gerichtlich zu klären und für den Rest der Fälle einen Verjährungsverzicht abzugeben. Das hat der AWD jedoch bislang abgelehnt. Ich habe den Eindruck, der AWD will sich in die Verjährung der Ansprüche flüchten."

Daher wird der VKI mit Unterstützung von FORIS weitere Sammelklagen einbringen, um die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern und eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

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