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VKI gegen AWD - OGH bejaht Klagslegitimation des VKI

Sammelklagen werden fortgesetzt.

Der Oberste Gerichtshof bejaht die Klagslegitimation des VKI. Nun werden alle Sammelklagen fortgesetzt und der VKI hofft, dass noch vor dem Sommer 2013 die Gerichte beginnen, die Geschädigten zu vernehmen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des BMASK und mit finanzieller Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG - gegen den AWD fünf Sammelklagen für 2500 Geschädigte (Streitwert rund 40 Mio Euro) wegen des Vorwurfes von "systematischer Fehlberatungen" bei der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast. Der AWD hatte zuletzt die Klagslegitimation des VKI bestritten und argumentiert, dass Prozessfinanzierungen  gegen Erfolgsquote in Österreich unzulässig seien. Heute wurde das abschließende Urteil des OGH zugestellt: Die Klagslegitimation des VKI wurde bestätigt.

 "Wir werden nunmehr in allen fünf Sammelklagen Anträge auf Fortsetzung der Verfahren stellen und hoffen, dass noch vor dem Sommer 2013 die ersten Geschädigten von den Gerichten vernommen werden." freut sich Dr. Peter Kolba über den Ausgang des Streites um die genannte Vorfrage. 
"Nun werden wir sehr eindrucksvoll beweisen können, weshalb wir dem AWD systematische Fehlberatungen vorwerfen".

Der AWD ist eine Tochtergesellschaft der Schweizer Swiss Life AG und soll in den nächsten Tagen in Swiss Life Select umbenannt werden. "Allein eine Namensänderung führt nicht dazu, dass die tausenden AWD Geschädigten die Falschberatungen vergessen werden. Auch wird ein Namenswechsel an der Beratungspraxis eines typischen Strukturvertriebes nichts ändern." ergänzt Dr. Kolba in Richtung Swiss Life.

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