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Verfall von Guthaben bei Tarifen "ein ganzes Leben lang"

Wird ein Tarif damit beworben, dass das Guthaben ein ganzes Leben lang gilt und nicht verfällt, so ist eine Klausel, die eine 3jährige Verjährung von Guthaben vorsieht, gesetzwidrig.

Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen Hutchison Drei Austria GmbH:

Hutchison Drei Austria GmbH bewarb im Jahr 2007 seinen Tarif "SixBack" ua damit: "Das Guthaben gilt übrigens ein ganzes ***Leben lang und verfällt nicht!"

Im September 2014 schickte Hutchison Änderungsschreiben an ihre Kunden geschickt: Ein Pakettarif des "SixBack" sollte ab Oktober 2014 eingestellt werden und "automatisch" auf einen neuen Tarif umgestellt werden. In diesem Änderungsschreiben stand ua, dass Guthaben, nur noch drei Jahre genutzt werden können.

Für den OGH ist dieser Verfall in Hinblick auf die Werbeaussage ("ein ganzes ***Leben lang") unzulässig.

Klagsvertreter: RA Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien
OGH 24.5.2017, 9 Ob 14/17z

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