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Urteil: VKI-Klage gegen Mediengruppe "Österreich" erfolgreich

Der VKI obsiegt auch in letzter Instanz gegen die Mediengruppe "Österreich" GmbH: Das unaufgeforderte Zusenden von nie bestellten Magazinen, die nach einem Gratismonat kostenpflichtig werden - außer die KonsumentInnen bestellten diese ab - ist eine aggressive Geschäftspraktik, bestätigt nun der OGH.

Abonnenten der Zeitung "Österreich" hatten unaufgefordert andere, nicht bestellte Zeitschriften des Verlags im Test-Abonnement erhalten. Im ersten Monat waren die Magazine noch gratis, danach kosteten sie 4,- Euro pro Monat. Wer das Abo nicht in Anspruch nehmen wollte, sollte es abbestellen, schrieb der Verlag den Kunden in einem nachfolgenden Schreiben.

Bereits die Unterinstanzen folgten der Rechtsauffassung des VKI, dass die unaufgeforderte Zusendung eines Testabos mit der Aufforderung, der Umwandlung in ein reguläres Abo nach Ablauf einer gewissen Zeit widersprechen zu müssen, eine aggressive Geschäftspraktik iS des § 1a UWG und Z 29 UWG des Anhangs darstellt.

Diese Rechtsauffassung bestätigte nunmehr auch der OGH und gab der Revision der Beklagten keine Folge:

Z 29 des Anhangs UWG verbiete unberechtigte Zahlungsaufforderung an den Verbraucher im Zusammenhang mit der Zusendung nicht bestellter Waren oder Erbringung nicht bestellter Dienstleistungen. Einer solchen Zahlungsaufforderung sei die - hier verfahrensgegenständliche - Verhaltensaufforderung gleichzuhalten, mit der vom Verbraucher ein Widerspruch verlangt wird, um Zahlungspflichten abzuwenden. Denn der Norm liege der Zweck zugrunde, eine   mit einer Beeinträchtigung von Verhaltens- und Entscheidungsfreiheit verbundene - "Belästigung durch Aufdrängen eines Produkts" zu verhindern.

Aus diesem Grund sei auch unerheblich, ob die Zahlungsaufforderung gleichzeitig mit Zusendung der Ware oder erst später erfolgt, zumal sich dies schon ausdrücklich aus dem Wortlaut von Z 29 ergäbe.

Ins Leere ging auch der Einwand von "Österreich", es handle sich bei der Lieferung des Testabos lediglich um eine (gem OGH 4 Ob 27/13v von Z 29 UWG Anhang nicht erfasste) "unbestellte Vertragsänderung". Der OGH stellte klar, dass es sich bei der Lieferung von zusätzlichen Magazinen im Rahmen eines bestehenden Abonnements nicht um eine Vertragsänderung, sondern um eine "Erweiterung des Lieferumfangs" handelt.

Schließlich hat der OGH - wenig überraschend, aber erfreulich deutlich bestätigt, dass der in Z 29 des Anhangs UWG verwendete Begriff des "Gewerbetreibenden" entgegen der Auffassung von "Österreich" jeden Unternehmer im Sinn des KSchG und UGB erfasst und nicht nur Unternehmer iSd GewO.

Die Entscheidung bringt damit weitere grundlegende Erkenntnisse zur Auslegung der Z 29 des Anhangs UWG.

OGH Wien 29.05.2018, 4 Ob 68/18f
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Klagevertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle

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