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Urteil: Irreführende Werbung für "Maßanzüge"

Das HG Wien untersagt aufgrund einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSG) der Firma Prince of Wales die irreführende Werbung für "überwiegend industriell oder maschinell angefertigte Anzüge nach Kundenmaß".

Prince of Wales bewarb 2002 seine Produkte in Inseraten als "Maßanzüge", "aufwendig gearbeitet" oder mit traditioneller italienischer Handwerkskunst" und erweckte damit den Eindruck, es würde sich um Maßanzüge, die in handwerklicher Schneiderarbeit gefertigt werden, handeln.

Tatsächlich nahm nicht ein Schneider Maß, sondern eine Verkäuferin kontrollierte anhand eines "Schlupfmodells" verschiedene Körpermaße. In der Folge wurde der Anzug in Deutschland überwiegend industriell oder maschinell gefertigt.

Der Fachbegriff dafür lautet "Maßkonfektion" und meint, dass nach individuellem Computerschnitt "am Fließband" hergestellt wird. Anders als der Maßschneider kann der Maßkonfektionär nicht auf jedes Kundenbedürfnis eingehen. Daher untersagte das Gericht, für Maßkonfektion so zu werben, dass der Konsument dies mit einem echten Maßanzug verwechseln kann.

HG Wien 10.4.2004, 34 Cg 180/02f
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Klagevertreter: Dr. Stefan Langer und Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, Wien

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