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Unzulässige Klauseln bei Reisebüro Elumbus

Das HG Wien entscheidet, dass Konsumenten nicht verpflichtet sind, Zahlungsnachweise zu erbringen und Ausweis- oder Kreditkartenkopien zur Prüfung des Zahlungsmittels zu übermitteln; auch ist das Reisebüro nicht berechtigt, einen Flug bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang zu stornieren und dafür eigene Stornogebühren zu verlangen oder den Flugpreis zu erhöhen.

Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln geklagt. In seinem dritten Teilurteil in diesem Verfahren erklärt das Handelsgericht Wien weitere Klauseln des Reisebüros Elumbus GmbH für unzulässig. Damit hat das Gericht nun über alle vom VKI eingeklagten Klauseln abgesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 27.6.2016).

Elumbus GmbH hat Berufung erhoben, weshalb nun die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien abzuwarten bleibt

HG Wien 12.05.2016, 11 Cg 32/14i-24
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien


Informationen zu den in diesem Verfahren bereits rechtskräftig für unzulässig erklärten Klauseln des Reisebüros Elumbus GmbH können Sie dem Link im Anhang entnehmen.


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