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Ausgabe 09

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Urteil: Rechtsschutzdeckung bei Fremdwährungskrediten

Das BGHS Wien hält fest, dass der Spekulationsausschluss nach Art. 7.1.10. der ARB bei Fremdwährungskrediten nicht zur Anwendung kommt. Die Rechtsschutzversicherung ARAG SE hatte sich auf diesen Ausschluss berufen.

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