Info: Zeitschrift für Verbraucherrecht
Der juristische Fachverlag MANZ bringt - in Zusammenarbeit mit dem VKI - die neue Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) heraus. In wenigen Tagen erscheint die Nummer 2 der Zeitschrift.
Der juristische Fachverlag MANZ bringt - in Zusammenarbeit mit dem VKI - die neue Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) heraus. In wenigen Tagen erscheint die Nummer 2 der Zeitschrift.
Nachdem das HG Wien im März Schadenersatzansprüche von Anlegern gegen die vermittelnde Bank bejaht hat, liegt nun das nächste erstinstanzliche Urteil vor: Auch das LG Korneuburg gab der Klage einer Anlegerin, die über Vermittlung eines Vermögensberaters eine Beteiligung am Reefer-Flottenfonds erworben hatte, vollumfänglich statt.
Gesetzwidrige Klauseln entfallen ersatzlos - Rückforderungen sind unzulässig.
Bericht zur Lage der KonsumentInnen 2011/2012 dokumentiert Probleme quer durch alle Branchen.
Donnerstag, 28. November 2013
Der juristische Fachverlag MANZ bringt ab Herbst 2013 - in Zusammenarbeit mit dem VKI - die neue Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR) heraus.
Das mobile Zahlungsservice "paybox" versendet derzeit an seine Kunden SMS und kündigt für 1. Jänner 2014 Vertrags- und Entgeltänderungen an. Die Arbeiterkammer rät Widerspruch einzulegen. Der VKI geht - im Auftrag der AK Kärnten - mit Abmahnung gegen die Änderungsklausel im Paybox-Vertrag vor.
Der OGH erklärte eine Klausel und die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes für Verbraucherkredite bei der Santander Bank für gesetzwidrig. Nun muss die Bank den Kreditnehmern zum Teil Zinsen im Bereich von tausenden Euro gutschreiben.
Das BGHS Wien hält fest, dass der Spekulationsausschluss nach Art. 7.1.10. der ARB bei Fremdwährungskrediten nicht zur Anwendung kommt. Die Rechtsschutzversicherung ARAG SE hatte sich auf diesen Ausschluss berufen.
Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Volksbank Donau-Weinland wegen 14 AGB-Klauseln, die die Bank ihren Fremdwährungskreditverträgen zugrunde legte. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, die dem VKI vollinhaltlich Recht gibt:
Der VKI sammelt Beschwerden von Bankkunden, denen "geschlossene Fonds" (Schiffsfonds, Immobilienfonds, ….) als "risikolose Veranlagungen" für die Pensionsvorsorge verkauft wurden und die nun um Ihr Erspartes sorgen müssen.
Die Alpine Bau GmbH ist insolvent. Am 19.6. wurde das Insolvenzverfahren beim HG Wien eröffnet (Geschäftszahl 5 S 80/13v) und ein Sanierungsplan mit einer Mindestquote von 20 % vorgelegt. Die erste Gläubigerversammlung soll am 4. Juli stattfinden. Masseverwalter ist der Wiener RA Dr. Stephan Riel.
Für die zahlreichen Kleinanleger, die noch im Mai 2012 eine Anleihe gezeichnet haben, stellt sich die Frage, ob sie ihr Geld wiedersehen, für das bei Laufzeitende im Jahr 2017 eine Kapitalgarantie vereinbart wurde. Im Folgenden eine überblicksweise Darstellung der Rechtslage.
Schließt ein Verbraucher über eine ebay-Versteigerung einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer ab, kann er gem § 5e KSchG (Vertragsabschluss im Fernabsatz) vom Vertrag zurücktreten.
In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.
In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.
43a VersVG - Zurechnung des Vermittlers: "Wirtschaftliches Naheverhältnis" bei Vorschusszahlungen des Versicherers an den Makler.
Haftung der Bank, wenn die von ihren Mitarbeitern via Vertriebskanal gestreuten Informationen erkennbar unrichtig oder irreführend sind.
Wie der Kurier am 7.3.2013 berichtete, sprach das OLG Wien in einer aktuellen Entscheidung aus, dass die Meinl Bank gegenüber den Anlegern für die Fehlberatung durch einen externen Vermögensberater beim Erwerb von MEL-Zertifikaten haftet. Ausreichend für die Zurechnung ist das Vorliegen einer Vertriebskette.
Zurechnung des Vermittlers zur Bank, wenn eine "ständige Vertriebsbindung besteht".
Inländische Zahlverfahren (mit Kontonummer und Bankleitzahl) dürfen nur mehr bis zum 1.2.2014 verwendet werden, danach ist das unionsweite SEPA Zahlverfahren (IBAN und BIC) anzuwenden.
Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das Unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.
Wie die PRESSE berichtet, spricht sich der OGH für eine Haftung der Bank für Beratungsfehler des Anlageberaters aus, wenn zwischen Bank und Berater eine "ständige" Vertriebsbindung besteht.
Stand der Anlegerverfahren rund um Immofinanz.
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