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Strafverfahren gegen Petrikovics nur Teilanklage

Stand der Anlegerverfahren rund um Immofinanz.

Anlässlich des heute beginnenden Strafverfahrens gegen Karl Petrikovics und Norbert Gertner informiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zum Stand der Sammelklageverfahren von rund 2.500 Geschädigten in Sachen Immofinanz und Immoeast. 

Im heute eröffneten Verfahren wird den Angeklagten lediglich Untreue wegen einzelner Aktien-Options-Deals aus den Jahren 2004 und 2005 vorgeworfen. Das betrifft die Schäden der Kleinanleger nur am Rande. Die Vorwürfe rund um die Täuschung von tausenden Kleinanlegern sind nach wie vor Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und nicht Teil der heute verhandelten Anklage. 

Der VKI hatte im Frühjahr 2010 Strafanzeige gegen jene Verbände (Immofinanz AG, Immoeast AG und ehemalige Constantia Privatbank AG – heute: Aviso Zeta Bank AG) eingebracht, deren ehemalige Führungspersonen im Zentrum der Erhebungen um den "Immofinanz-Skandal" stehen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen auch auf diese Firmen ausgedehnt. Rund 2.000 geschädigte Kleinanleger haben sich - über den VKI - diesem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Der Vorwurf: Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betruges, der schweren Untreue und der Marktmanipulation. Es gilt die Unschuldsvermutung. Dieses Ermittlungsverfahren ist nach wie vor im Gange; die heute verhandelte Anklage wurde aus diesem Verfahren ausgeschieden und betrifft andere Vorwürfe gegen Petrikovics und Gertner. 

Daneben laufen rund um den "Immofinanz-Skandal" auch strafrechtliche Ermittlungen gegen den AWD – ein Unternehmen der Schweizer SWISS LIFE. Auch hier haben sich rund 2.000 geschädigte Kleinanleger dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Der Vorwurf: Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug. Es gilt auch hier die Unschuldsvermutung. 

Schließlich liegen fünf Sammelklagen des VKI gegen den AWD (2500 Geschädigte / Streitwert 40 Mio Euro)derzeit noch auf Eis. Hier ist abzuwarten, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) die Frage der Zulässigkeit der Klagen durch den VKI entscheidet. In zwei Instanzen waren bisher die Gerichte der Meinung, dass in Österreich Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote und eine Abtretung der Ansprüche an den Verbraucherverband zulässig sind. 

"Es ist erfreulich, dass die Strafgerichte mit dem heutigen Verfahren beginnen, den 'Immofinanz-Skandal' zumindest in einem Teilbereich aufzuarbeiten. Wir hoffen aber, dass auch die anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit Konsequenz weiter betrieben werden und der OGH die Sammelklagen gegen den AWD für zulässig erklärt. Dann kann auch dieser große Zivilprozess endlich zur Sache kommen. Damit könnte das Jahr 2013 als Start der Aufklärung des Immofinanz-Skandales in die Chronik eingehen", sagt Dr. Peter Kolba, der als Leiter des Bereiches Recht die Sammelaktionen des VKI koordiniert. 

"Wir hoffen immer noch, dass die Geschädigten am Ende des Tages den Ersatz der erlittenen Schäden auch gerichtlich durchsetzen können", so Kolba. 

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