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Prozessfinanzierer EAS kooperiert mit Finanzdienstleistern

Werbung um Fälle bei Lebensversicherungsrücktritt mit Verzicht auf Provisionsrückforderung.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt über seine Web-Site www.verbraucherrecht.at eine Sammelaktion zum Thema Rücktritt bei Lebensversicherungen durch. Der Prozessfinanzierer Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) in Liechtenstein wirbt nun bei Finanzdienstleistern damit, dass nur bei ihm garantiert sei, dass nicht auch die Provisionen der Vermittler rückgefordert werden und warnt die Vermittler vor dem VKI. Der VKI aber ist alleinig den Konsumenteninteressen verpflichtet und warnt diese daher davor, dass Schadensfälle bei der EAS offenbar im Interesse der Vermittler solcher Geschäfte nicht umfassend in alle Richtungen geprüft werden.

Die EAS hat Anfang April eine Mail-Aussendung an Finanzdienstleister gemacht: "Garantiert keine Provisionsrückforderungen nur mit der EAS! Bei VKI … ist dabei Vorsicht geboten!" war die Überschrift. Der VKI würde bei seiner Aktion zum Rücktritt von Lebensversicherungen nicht auf die "Interessen der Versicherungsvermittler" Rücksicht nehmen. Und weiter: "Nur mit uns sind Sie hinsichtlich Provisionsrückforderungen sicher!" Man werde alle Vermittler, die Kunden zum Rücktritt von der Lebensversicherung weiterschicken, von sämtlichen Provisionsansprüchen freihalten. "Handen Sie jetzt und starten Sie eine Zusammenarbeit mit uns!"

"Der VKI handelt - im Gegensatz zu EAS - ausschließlich im Interesse der Konsumenten und berät diese umfassend. Wir prüfen Ansprüche in alle Richtungen. Wir warnen davor, sich vom Vermittler der Versicherung zu einem Rechtsvertreter weiter verweisen zu lassen, denn wie diese Aussendung belegt, kann man sich dann keine unabhängige und in alle Richtungen prüfende Beratung erwarten," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.



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