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PIP-Brustimplantate - TÜV zahlt 207.000 Euro: 69 Frauen bekommen mit Unterstützung des VKI Schadenersatz

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt seit mehreren Jahren 69 Frauen, die sich durch mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geschädigt sehen. Die Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen. Der TÜV Rheinland (Deutschland) und der TÜV RHEINLAND France, die die PIP-Implantate zertifiziert hatten, wurden vom Handelsgericht Toulon zu einer Vorschusszahlung von jeweils 3.000 Euro pro Klägerin verurteilt. Mit seiner Beschwerde auf Zahlungsaufschub war der TÜV im Berufungsverfahren nicht erfolgreich. 69 geschädigte Frauen aus Österreich - vertreten durch den VKI - erhielten vom TÜV nun insgesamt 207.000 Euro vorläufigen Schadenersatz ausbezahlt.

Der VKI vertritt - im Auftrag des Sozialministeriums - 69 Frauen, die sich durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geschädigt sehen. Die inkriminierten Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen, weil die Firma offenbar billiges Industriesilikon verwendet hatte. Die Folgen für hunderttausende Frauen weltweit waren platzende Implantate und Entzündungen, die einen raschen Austausch erforderten. Manche Ärzte rieten auch Frauen ohne akute Beschwerden zum Austausch der Implantate, was für die Betroffenen erneute Operationen, Schmerzen und Angst vor Folgeschäden bedeutete.

Die aus dem mangelhaften Produkt entstandenen Schäden könnten die Betroffenen gegen den Hersteller geltend machen. Doch PIP ist insolvent, somit ist aus heutiger Sicht für die Geschädigten dort nichts zu holen. Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren und die Implantate von PIP zertifiziert, ohne die letztlich ungeeigneten Silikonkissen zu kontrollieren.

Der VKI hat im Juni 2014 die Ansprüche der 69 Teilnehmerinnen in einer Sammelklage gegen den TÜV in Frankreich angeschlossener. Der Vorwurf: Der TÜV habe seine Kontrollpflichten verletzt und hätte folglich die "CE"-Zertifizierung der PIP-Implantate nie ausstellen dürfen. Aufgrund der angegebenen Menge an Implantaten hätte es dem TÜV bei den geprüften Buchhaltungsunterlagen auffallen müssen, dass PIP ein anderes, nicht zugelassenes Silikongel verwendete. Am 20. 1. 2017 verurteilte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV RHEINLAND France zu 60 Millionen Euro Schadenersatz. Auch den Klägerinnen aus Österreich wurden je 3000 Euro Vorschuss auf Schadenersatz zugesprochen. Laut Begründung des Gerichts hätte der TÜV gegen seine Kontroll- und Aufsichtspflichten verstoßen und die PIP-Implantate nicht bzw. nicht ausreichend geprüft. Der TÜV legte daraufhin umgehend ein Rechtsmittel ein, um nicht jeder Klägerin 3.000 Euro sofort auszahlen zu müssen. Mit seiner Beschwerde auf Zahlungsaufschub war er nicht erfolgreich. Das Berufungsgericht in Aix en Provence wies den entsprechenden Antrag zurück. Der TÜV hat deshalb jetzt an alle Klägerinnen aus Österreich den vorläufig zugesprochenen Schadenersatz von insgesamt 207.000 Euro ausbezahlt.

Darüber hinaus unterstützt der VKI jene 69 Frauen auch im Strafverfahren gegen den Unternehmensgründer Jean-Claude Mas und vier leitende Angestellte von PIP. Anfang Mai 2016 bestätigte das Berufungsgericht in Aix en Provence die Schuldsprüche des Erstgerichts. Herr Mas wurde zu einer unbedingten und alle anderen Angeklagten zu (teil)bedingten Haftstrafen verurteilt. Weil sich die Täter als vermögenslos deklariert hatten, besteht bei Rechtskraft des Urteils für die Frauen die Möglichkeit, über den französischen Opferfond SAVRI teilentschädigt zu werden. Da eine leitende Angestellte das Urteil annahm, hat der Großteil der Teilnehmerinnen bereits durch Antrag des VKI Geld erhalten. Bei einem rechtskräftigen Urteil der anderen vier Angeklagten, die Rekurs eingelegt haben, würden auch die restlichen Geschädigten Geld aus dem Opferfonds bekommen.

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