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Papierrechnungsentgelt bei Kreditkarten

Der Kreditkartenanbieter Card Complete (Visa, Mastercard) verlangt ab Juni 2016 einen Betrag von 90 Cent für die monatliche Kreditkartenabrechnung per Post. Entsprechende Informationen zu dieser Änderung ergingen zuletzt an viele KonsumentInnen. Begründet wird dieser Schritt mit steigendem Aufwand für Papier, Druck und Versand.

Kostenlos ist weiterhin die monatliche Rechnung per E-Mail. Laut Mitteilung und AGB des Unternehmens kann man überdies die Abrechnung weiterhin kostenlos per Post erhalten, wenn man über keinen Internetanschluss verfügt, um die Rechnung online zu erhalten. Eine schriftliche Mitteilung darüber an die Kreditkartenfirma per Post oder Fax ist ausreichend.

Nach der Rechtsprechung des OGH dürfen Telekomanbieter kein Papierrechnungsentgelt verrechnen. Dies sollte eigentlich für alle Unternehmen gelten. Die Gesetzeslage bei Zahlungsdienstleistern ist aber anders: Nach den einschlägigen Vorgaben des Zahlungsdienstegesetzes erscheint ein "angemessener Kostenersatz" nicht ausgeschlossen.

Dass diese Gebühr nachträglich für eine bisher kostenfreie Leistung eingeführt wird, ist aber zumindest ärgerlich. Nachträgliche Änderungen sind grundsätzlich allerdings denkbar. Zahlungsdienstleister müssen dabei aber einen formellen Weg einhalten: Zahlungsdienstleistungsunternehmen (wie Banken, Kreditkartenunternehmen, etc) können den Rahmenvertrag (Vertrag zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister aufgrund dessen Zahlungsaufträge erteilt werden) grundsätzlich unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist ändern, sofern dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich korrekt vereinbart wurde. Diese Änderung muss dem Konsumenten jedoch 2 Monate vor dem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger (Papier, etc) mitgeteilt werden. Der Konsument kann nun (zumeist durch Stillschweigen) zustimmen, oder frist- und kostenlos kündigen. Ein Konsument kann dieser Änderung grundsätzlich auch widersprechen, muss dabei jedoch mit einer (ordentlichen) Kündigung durch den Zahlungsdienstleister rechnen. Sofern Sie den Vertrag jedoch schon längere Zeit kündigen wollten, besteht nun die Möglichkeit dazu.

Ob diese Vorgangsweise rechtlich korrekt vereinbart wurde, ist offen. Die Bundesarbeiterkammer führt derzeit ein Verfahren zu einer Erklärungsfiktionsklausel, auf die sich Card Complete bei der Einführung des neuen Entgelts berufen dürfte. Wenn das Verfahren erfolgreich ist, bestehen Chancen, dass das Entgelt zurückgezahlt werden könnte.

Wenn Sie bereits Kontakt mit Card Complete zu dieser neuen Gebühr hatten und der Änderung nicht widersprechen, ist sicherheitshalber zu empfehlen schriftlich mittels eingeschriebenem Brief gegenüber Card Complete den folgenden Vorbehalt zu erklären:

Die Grundlage für die Verrechnung eines Betrages von EUR 0,90 für die Zusendung der Monatsrechnung auf Papier ist Gegenstand eines Verbandsklagsverfahrens der Bundesarbeiterkammer. Ich teile daher mit, dass ich die Zahlung dieses Entgelts nur unter dem Vorbehalt der weiteren rechtlichen Klärung leiste und mir vorbehalte, den Betrag nach Klärung zurückzufordern.

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