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OGH: VKI gewinnt gegen Lebenshilfe Wien wegen intransparenter Klauseln in Heimverträgen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - einen Musterprozeß gegen die Lebenshilfe Wien geführt und auf Zurückzahlung von zu Unrecht bezahlten Beträgen geklagt. Diese Beträge wurden aufgrund eines mit der Heimbewohnerin abgeschlossenen Heimvertrages verlangt, der dem KSchG nicht entspricht. Der OGH gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht, nachdem die ersten beiden Instanzen zu Gunsten der Lebenshilfe entschieden hatten.

Eine Heimbewohnerin, die am Down Syndrom leidet wohnte seit September 2011 in einem Heim für vollbetreutes Wohnen der Lebenshilfe Wien. Der Heimvertrag enthielt eine Klausel die eine Bezahlung von EUR 280,- monatlich für Zusatzleistungen als Gesamtpaket vorsah.

Der VKI klagte daraufhin in einem Musterprozeß die Lebenshilfe auf Zahlung der zu Unrecht bezahlten Beträge. Ein Betreuungsvertrag hat nach dem KSchG eine Aufschlüsselung des Entgelts, jeweils für Unterkunft, Verpflegung, Grundbetreuung, besonderen Pflegeleistungen und zusätzliche Leistungen sowie die vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe gedeckten Leistungen zu enthalten. Wenn der Heimträger Zusatzleistungen erbringt,  hat der Heimvertrag Angaben darüber zu enthalten. Im gegenständlichen Fall wurden die Leistungen aber im Gesamten bestellt, ohne, dass der Bewohner zwischen benötigten und nicht benötigten Zusatzleistungen wählten konnte.

Dies sah der OGH als intransparent an, es sei nicht möglich zu unterscheiden, ob es sich bei den Zusatzleistungen nicht ohnehin um Leistungen handelt, die der Grundbetreuung zuzurechnen sind. Für die Zahlungen der Zusatzleistungen der Heimbewohnerin fehlte somit auf Grund der Intransparenz des Heimvertrages die vertragliche Grundlage. Diese sind daher zurück zu zahlen.

OGH 29.1.2014, 7 Ob 232/13p
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Klagesvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

HINWEIS FÜR BETROFFENE HEIMBWOHNER BZW SACHWALTER:
Sollten Sie einen derartigen Vertrag abgeschlossen haben, lassen Sie sich nicht überreden den Vertrag zu ändern indem zB eine unzulässige Klausel gestrichten wird. Es besteht die Gefahr, dass Sie dadurch weiter unzulässiger Weise die Zusatzleistungen pauschal bezahlen müssen.

Der Verein für Konsumenteninformation hat gegen die Lebenshilfe eine weitere Verbandsklage zu den unzulässigen Klauseln eingebracht. Neu abgeschlossenen Verträge sollten jedenfalls überprüft werden.

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