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OGH: Unzulässige Gerichtsstandsklausel bei Laudamotion

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH geklagt. Bereits Anfang 2020 erklärte der OGH die Rechtswahlklausel zugunsten irischen Rechts als auch die Klausel zur Check-in-Gebühr für unzulässig.

Die Klausel mit der Gerichtsstandsvereinbarung wurde dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zu einer Entscheidung des EuGH kam es aber nicht, weil die Laudamotion GmbH im September 2020 die Unzulässigkeit dieser Klausel anerkannte.

Die Klausel Gerichtsstandsvereinbarung lautet:
"Sofern das Übereinkommen oder einschlägige Gesetze nichts anderes vorsehen, unterliegen [...] sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Zuständigkeit irischer Gerichte."

Die Laudamotion GmbH darf die Klausel nicht mehr verwenden und sich nicht mehr darauf berufen.

OGH 23.10.2020, 8 Ob 107/19x
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

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