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Neue Verbraucherkredit-Richtlinie in Kraft

Seit Mitte letzter Woche (Mitte Juni 2008) gilt die neue EU Verbraucherkredit-Richtlinie, die allerdings erst ab 12.Mai 2010 in den Mitgliedstaaten anzuwenden ist.

Die Richtlinie gilt für Kredite ab 200 € bis 75 000 €. Festgeschrieben sind u.a. ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für Verbraucher sowie eine Entschädigung für Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung. Informationen für Verbraucher, etwa der effektive Jahreszins, müssen auf einem Standardformblatt mitgeteilt werden, so dass die Kreditnehmer besser vergleichen und in ganz Europa den günstigsten Kredit ausfindig machen können.

Ziel der neuen Richtlinie ist die Entwicklung eines transparenteren und effizienteren Kreditmarkts, bei dem ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet wird.
Laut EU-Kommission geht es um einen Verbraucherkreditmarkt von 800 Mrd. €. Den Verbrauchern soll ermöglicht werden, Kredit-Konditionen in verschiedenen Ländern einfacher zu vergleichen und beim grenzüberschreitenden Vertragsabschluss größere Rechtssicherheit zu haben. Die Zinssätze in den EU-Staaten sind recht unterschiedlich: Laut Europäischer Zentralbank lag der durchschnittliche Jahreszinssatz im vergangenen Jahr in Finnland etwas über 6 %. In Österreich berechneten die Banken rund 7, in Deutschland 8, in Slowenien 8,7, in Italien 9,4 und in Portugal sogar über 12%.
 
Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.4.2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates.

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