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Keine Delfin-Theraphie ohne Delfine

Help-TV hat im Jahr 2002 aufgedeckt: Ein Veranstalter lockte mit Eltern und behinderte Kinder mit Theraphieangeboten mit freilebenden Delfinen ans Rote Meer. Die Delfine waren aber - jedenfalls zeitweilig - ausgeblieben. Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - wegen irreführender Werbung geklagt und nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen.

Durch den Kontakt mit Delfinen und die von diesen ausgestoßenen Schallwellen sollen die Kinder in einen sog "Alphazustand" geraten, der in der Folge für Lernzwecke ausgenützt werden kann. Bevorzugte Anwendungsgebiete: Autismus, Down-Syndrom, Depressionen und neurotische Störungen, autistische Kinder sollen fallweise nach dem Delphinkontakt zu sprechen begonnen haben. Die Internetseite sowie Prospekte vermittelten den Eindruck, es hielten sich im Therapiezentrum in Nuweiba regelmäßig eine gewisse Anzahl wildlebender Delfine auf, womit eine latent hohe Ultraschallaktivität gegeben sei. Das war bis Herbst 2002 auch der Fall. Tatsächlich blieben die Delfine ab diesem Zeitpunkt allerdings aus, woraufhin den Kunden der Bustransfer über die Grenze in das 80 km entfernte Eilat in Israel zur Inanspruchnahme von Ersatztherapien mit Delfinen -bzw die Rückerstattung der Therapiekosten- angeboten wurde. Zwar informierte der Unternehmer in seinem Prospekt 2003 in der Folge interessierte Kunden darüber, dass im Herbst in Nuweiba selten Delfine gesichtet worden waren, ohne jedoch zu erwähnen, dass die Ersatztherapie in politisch heiklem Gebiet - samt zweimal täglichen 80 km Bustransfer und Grenzübertritt - stattfand.

Wirbt der Unternehmer mit freilebenden Tieren zu arbeiten und spricht er Eltern von kranken Kindern mit seinem Angebot an, die sich Therapieerfolge für ihre Kinder erwarten, so ist es nach Meinung des OLG Graz jedenfalls nicht ohne Bedeutung, daß die betroffenen Kinder zusätzlich zur ohnehin schon belastenden Anreise nach Ägypten, die mit einem Flug und Transfer vom Flughafen zum Therapiezentrum verbunden ist, noch weitere belastende Transporte von bis zu vier Stunden täglich für die Reise zur Ersatztherapie nach Israel auf sich nehmen müssen. Der Beklagte hätte daher in seinem Werbeauftritt darauf hinweisen müssen, welches Ersatzprogramm er für den Fall, daß die freilebenden Delfine ausblieben, anbieten wolle.

Die ordentliche Revision an den OGH wurde nicht zugelassen.

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