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Insolvenz der ehemaligen Meinl Bank

Die ehemalige Meinl Bank, die seit einigen Jahren als Anglo Austrian AAB AG firmiert, ist insolvent.

Das Handelsgericht Wien hat bekanntgemacht, dass  über die Anglo Austrian AAB AG ein Konkursverfahren eröffnet wurde. Das Konkursverfahren ist mit 3.3.2020 eröffnet.

Die Anglo Austrian AAB AG unterliegt der österreichischen Einlagensicherung, weil sie ihren Sitz in Österreich hatte. Durch die Insolvenz ist ein Sicherungsfall iSd § 9 ESAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) eingetreten.

Damit sind etwa Sparbücher, Girokonten und Sparkonten von Verbrauchern bis zu einer Höhe von EUR 100.000,-- gesichert; Anlegerentschädigungsansprüche bis zu EUR 20.000,--. Allfällige mehrere Summen (zB Einlagen auf dem Sparbuch und Geldbetrag auf dem Gehaltskonto) werden zusammengerechnet.

Auch Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, haben diese Ansprüche.

Die Sicherungseinrichtung hat idR innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Eintritt eines Sicherungsfalls bei einem ihrer Mitgliedsinstitute jedem Einleger dieses Mitgliedsinstituts einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.

Die zuständige Sicherungseinrichtung ist im konkreten Fall die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. Mehr dazu auf https://www.einlagensicherung.at.

Ein Antrag auf Auszahlung der Einlagensicherung ist nicht notwendig. Laut Sicherungseinrichtung ist ihr aber das Konto (bei einer Drittbank) bekannt zu geben, auf das ausgezahlt werden soll.

Resultieren Einlagen aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien und tritt der Sicherungsfall innerhalb von 12 Monaten nach Gutschrift des Betrages ein, so handelt es sich um sog zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen, die bei Überschreiten der Höhe EUR 100.000 bis zu einer Höhe von EUR 500.000 gedeckt sind (weitere solche zeitlich begrenzten gedeckten Einlagen s unter § 12 ESAEG). Bei solchen zeitlich begrenzt gedeckten Einlagen ist binnen 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls ein Antrag bei der Sicherungseinrichtung zu stellen.

Ansprüche, die nicht unter die Einlagensicherung bzw Anlegerentschädigung fallen

Guthaben bei der Anglo Austrian AAB AG, die von der Sicherungseinrichtung nicht oder - auf Grund der gesetzlichen Obergrenze - nur anteilig entschädigt werden, können eventuell im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Forderungsanmeldung eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,-- anfällt.

Wertpapiere (z.B. MEL Zertifikate) fallen nicht unter die Einlagensicherung. Die auf einem Depot der Anglo Austrian Bank befindlichen Wertpapiere werden von dieser nur verwahrt und sind auf Anfrage der Depotinhaber herauszugeben. Zwecks Übertragung der Wertpapiere kann man sich an servicecenter@angloaustrian.at oder direkt an den Insolvenzverwalter RA Dr. Georg Freimüller wenden.

Beim Handelsgericht Wien läuft das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 5 S 29/20d. Die Anmeldefrist endet an sich am 14.5.2020. Mehr dazu hier.

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