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Info: Sexhotline IBC muss auf SMS-Werbung verzichten

Handybenützer waren überrascht und zum Teil wenig erfreut: Mit unverlangten SMS machte die Firma IBC Werbung für Sex-Hotlines (Mehrwertnummern) gemacht.

Die Bundesarbeitskammer (BAK) brachte eine Verbandsklage nach dem UWG ein und erzielte einen raschen Erfolg. IBC hat sich zur Unterlassung solcher Werbesendungen verpflichtet, wenn sie nicht über eine ausdrückliche Einwilligung der Anschlussinhaber zum Erhalt solcher Werbesendungen verfügt.

Sollte IBC gegen diese Unterlassungsverpflichtung verstoßen, dann kann die BAK Exekution führen. Wahrnehmungen daher bitte an die BAK weiterleiten.

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