Zum Inhalt

Info: Probleme mit Chello

Der Internetprovider Chello hatte Probleme mit den Mail-Servern. Nun sollten die Kunden Preisminderung bekommen.

Anfang Februar waren viele Kunden von Chello von Problemen der Mail-Server betroffen. E-Mails wurden statt in Internet-Geschwindigkeit im Stil der Postkutsche befördert. Die Service-Hotlines waren überlastet und nicht zu erreichen.

Die Geschäftsleitung von Chello hat dem VKI Mitte Februar angekündigt, dass alle Kunden, die von der Einschränkung der Mail-Funktionen in den letzten Wochen betroffen waren, voraussichtlich eine Gutschrift in der maximalen Höhe einer halben Monatsgebühr erhalten werden. Diese soll "mit einer der nächsten Rechnungen" erteilt werden. Diese Regelung gilt für alle betroffenen Kunden, die gegenüber Chello bereits eine Preisminderung geltend gemacht haben bzw. eine solche noch geltend machen. Chellokunden, die einen solchen Preisminderungsanspruch noch nicht gestellt haben, sollten dies durch ein entsprechendes Schreiben an die Telekabel Wien GmbH (1100 Wien, Erlachgasse 116) noch tun.

Seit dieser Besprechung haben Kunden nun offenbar Entschuldigungsschreiben bekommen. In diesen Schreiben fand sich aber kein Hinweis, dass aus dem Titel der Preisminderung eine Gutschrift erteilt werde.

Der VKI wird die reale Durchführung der von Chello angekündigten Lösung genau beobachten und - falls es zu keinen zufriedenstellenden Gutschriften kommt - Musterprozesse prüfen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Zielgerichtete Werbung gegen den Willen von Verbrauchern weitgehend unzulässig

Der Europäische Datenschutzausschuss bezieht in einer Stellungnahme Position und befindet zielgerichtete Werbung auf Social Media gegen den Willen von Verbrauchern weitgehend für unzulässig. Je nach Intensität des Trackings müsse eine Einwilligung von Verbrauchern eingeholt werden oder kommt diesen zumindest ein Widerspruchsrecht zu.

Irreführende „5G-Ready“-Werbung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung seiner „5G-Ready“-Tarife geklagt und bekam nun vom Handelsgericht (HG) Wien Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

A1-Kundenhotline: Keine Zusatzkosten für Anrufe bei vorhandenen Freiminuten

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - A1 wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik und einer unzulässigen Klausel. Das OLG Wien bestätigte dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke "Georg"), dass in Tarifen inkludierte Freiminuten auch zur Helpline gelten müssen. Zudem muss es auch Internetkunden möglich sein, dass sie die bestehende Hotline zum Grundtarif erreichen können.

Gesetzwidrige Kosten bei A1-Hotline

Das Handelsgericht Wien gab dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke "Georg") recht, dass inkludierte Freiminuten auch zur Georg Helpline gelten müssen und auch Internetkunden eine Hotline zum Grundtarif zur Verfügung gestellt werden muss.

Zum Seitenanfang