Zum Inhalt

Info: Milleniumsreisen - 100% Stornogebühr

Milleniumsreisen sind nicht nur exklusiv und teuer, sondern manche Veranstalter wollen auch 100% Stornogebühr vereinbaren. Der VKI geht dagegen vor.

Reiseveranstalter bieten für die Jahrtausendwende seit geraumer Zeit spezielle Arrangements für den Jahreswechsel an. So mancher Veranstalter versucht mit den Kunden auch von den Allgemeinen Reisebedingungen abweichende Stornogebühren zu vereinbaren. Während nach den Allgemeinen Reisebedingungen bis 30 Tage vor Reiseantritt im Falle eines Rücktrittes lediglich 10% des Reisepreises fällig sind, soll bei einem Rücktritt von einer "Millenniums-Reise" ein halbes Jahr vor Antritt der Reise bereits eine Stornogebühr von 100% fällig werden.

Diese Vertragsgestaltung erscheint dem VKI besonders auch im Hinblick darauf, dass sich diese besonderen Reisen besonders gut verkaufen sollten, als gesetz- und sittenwidrig.

Der VKI geht gegen solche Klauseln mit Abmahnung bzw. Verbandsklage gemäß § 28f KSchG vor. Ein Reisebüro hat sich bereits zur Unterlassung der genannten Klausel verpflichtet.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

19 unzulässige Klauseln der Laudamotion GmbH

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ein zentraler Punkt der Beanstandungen betrifft Klauseln, die es den Reisenden erschweren sollen, ihre Rechte gegen Laudamotion durchzusetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte nun 19 Klauseln für unzulässig.

Erfolg gegen Wizz Air bei Rückforderung wegen Flugstornierung

Zwei Konsumenten buchten im Februar 2020 Hin- und Retourflüge von Wien nach Lissabon. Geplanter Reisezeitraum war Anfang Mai 2020. Aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie stornierten sie ihre Flüge, Wizz Air erstattete ihnen das Geld allerdings nicht zurück. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums für die beiden Konsumenten dieses Geld ein und war damit beim Bezirksgericht Schwechat erfolgreich: Die beiden Konsumenten erhielten von Wizz Air den kompletten Betrag für die Flugtickets (ca. € 350,-) zurück.

Organisierter Pilotenstreik berechtigt Fluglinie nicht zur Verweigerung von Ausgleichszahlung

Ein von einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens organisierter Streik, mit dem ua Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, und bei dem die Anforderungen des nationalen Rechts, insb die darin für die Vorankündigung vorgesehene Frist, beachtet wird, ist kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreit.

Zum Seitenanfang