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Info: "Gratis-PC"-Rückgabe bei y-line - Konsumenten fordern Vertragszuhaltung

Vor mehr als einem Jahr hatten Konsumenten über die Handelskette Niedermeyer und über ein News-, TV-Media oder Format-Abo einen Gratis-PC samt Internetzugang erhalten. Jetzt fordert die Yline Service AG von einigen Kunden den PC zurück. Begründung: Sie hätten zu wenig gesurft.

Leser und User sind viel Geld wert. Also schnürte YLine und seine Kooperationspartner vor über einem Jahr ein Spezialangebot. Ein Gratis-PC plus Internetzugang zu günstigsten Konditionen. Die neuen Kunden erhielten einen PC zur Nutzung, also quasi gratis. Die Bedingung: Der neue Kunde verpflichtete sich, nur über den Provider Yline zu surfen.

Jetzt trudelte bei einigen erstaunten Kunden ein Schreiben von Yline ins Haus in dem es heißt: "Im Rahmen unserer News/TV-Media/Format-Aktion haben wir Ihnen vor etwas mehr als einem Jahr einen `Yline Free Internet-PC´ (`YFIP´) zur Nutzung überlassen. Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung war eine vereinbarte Mindestsurfzeit von 240 Minuten pro Monat (vgl. Anmeldeformular und Pkt. 6 der AGB). Sie hatten sich ausdrücklich verpflichtet, ausschließlich über den Yline-Zugang in das Internet einzusteigen und diesen regelmäßig zu nutzen (vgl.Pkt. 2 AGB)."

Yline hat nach eigenen Angaben das Surfverhalten kontrolliert und bei einigen Usern festgestellt, dass sie weniger als vier Stunden pro Monat online waren. Für Yline Grund genug, den Vertrag zu kündigen und das Gerät zurückzufordern. Als Alternative bietet Yline den Kauf des Gerätes um öS 5500 an.

Die VKI-Rechtsabteilung sieht die Sache naturgemäß etwas anders: Es stimmt, dass Yline berechtigt ist, den PC zurückzufordern, wenn der Kunde das Internet nicht nutzt. Anders ist die Sache, wenn der Kunde das Internet regelmäßig benutzt aber unter den vier Stunden pro Monat bleibt. Schließlich hat er mit der Monatsgebühr diese vier Stunden bezahlt. Ein Rückforderungsanspruch ist daher durch die Vertragsbedingungen nicht gedeckt.

Unser Tipp

Wer den PC behalten möchte, kann auf die beiderseitige Einhaltung des Vertrages dringen. Mit anderen Worten, weitersurfen und den PC nicht kaufen.

Wer den PC nicht mehr will, kann mit dem Kundenservice einen Abholtermin vereinbaren. Der PC wurde ja auch ins Haus geliefert.

Wer aus dem Vertrag aussteigen und den PC behalten möchte, kann ihn natürlich um die angebotenen öS 5500 kaufen.

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