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Info: Einigung mit AWD iS Boden-Invest

Durch vorbildhaftes Verhalten des Finanzdienstleisters AWD konnte nun, nach Verhandlungen mit dem Konsumentenschutzministerium und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie nach sorgfältiger Prüfung von Einzelfällen eine konsumentenfreundliche Lösung für geschädigte Kleinanleger eines von der BODEN-INVEST KEG (ein Unternehmen der Kapital Wert AG) in den 90er Jahren initiierten Produktes (Beteiligung "Flexibel") erzielt werden: Die Betroffenen werden nahezu 100 Prozent ihres Kapitals erhalten.

Durch vorbildhaftes Verhalten des Finanzdienstleisters AWD konnte nun, nach Verhandlungen mit dem Konsumentenschutzministerium und dem VKI sowie nach sorgfältiger Prüfung von Einzelfällen eine konsumenten-freundliche Lösung für geschädigte Kleinanleger eines von der BODEN-INVEST KEG (ein Unternehmen der Kapital & Wert AG) in den 90er Jahren initiierten Produktes (Beteiligung "Flexibel") erzielt werden: Die Betroffenen werden nahezu 100 Prozent ihres Kapitals erhalten. "Eine optimale Lösung für alle", freut sich Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt, und AWD-Geschäftsführer Wolfgang Prasser ergänzt: "Mit dieser Aktion wollen wir zeigen, dass sich die Kunden auf uns verlassen können und wir unserem guten Ruf gerecht werden."

Die Vorgeschichte ging durch die Medien: Berater des Finanzdienstleisters AWD hatten - selbst in gutem Glauben - in den Jahren 1992 bis 1996 zahlreiche Beteiligungen an BODEN-INVEST vermittelt und dabei mit der Sicherheit der Veranlagung in Immobilien argumentiert. Die Konstruktion der Veranlagung war so gestaltet, dass die Kunden durch Zeichnung der Anteile Kommanditisten des Unternehmens wurden und damit auch das gesamte Risiko mittrugen. In der Folge kam es durch riskante Veranlagungen durch den Produkthersteller zu Verlusten, die am Ende der Vertragsdauer nach jeweils 10 Jahren bis zu 25 Prozent des Kapitals betrugen. Viele Kleinanleger sahen sich um ihr Gespartes geprellt und suchten Unterstützung bei Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt, beim VKI und auch in den Arbeiterkammern Tirols und Kärntens. Im Auftrag des BMSG sammelte der VKI darauf hin weitere Betroffene.

In den darauf folgenden Verhandlungen konnte ein Ergebnis erzielt werden, das sich sehen lässt: Den Kleinanlegern wird 73 Prozent des Verlustes und 73 Prozent des entgangenen Zinsertrages von 1,5 Prozent p.a. ausbezahlt (das sind ca. 100 Prozent des Kapitals).

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