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HG Wien: Kein Zahlungsanspruch des Providers bei Download-Überschreitung

In einer aktuellen Entscheidung wird der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Donwload-Volumens statt gegeben. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.

Das ADSL-Paket "Aonline Speed plus" des Klägers beinhaltete ein Download-Volumen von 1 GB pro Monat. Nachdem dieses Limit offenbar überschritten wurde, zog die Beklagte im Rahmen des Einzugsverfahrens  € 1.509,48 vom Konto des Klägers ein.

Da nicht festgestellt werden bzw die Telekom nicht beweisen konnte, welche Datenpakete vom Endbenutzer tatsächlich angefordert wurden bzw welcher Traffic durch Dritte - etwa aufgrund sogn Portscans oder Ping-Attacken - verursacht war, war die Verrechnung der Entgelte durch die Telekom nicht zulässig, weshalb das HG Wien dem Begehren des Klägers auf Rückzahlung statt gab.

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