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Fremdwährungskredite: Klauseln der Erste Bank gesetzwidrig

Der VKI klagte im Auftrag der AK Vorarlberg die Erste Bank wegen intransparenter Umrechnungsklausel (Devisenfixing) und bekam Recht. Die Erste Bank will den Kreditkunden aber nur wenig gutschreiben, es werden daher weitere Klagen zur Durchsetzung einer gesetzeskonformen Abrechnung nötig.

Die Klauseln der Erste Bank zur Währungsumrechnung bei Fremdwährungskrediten waren der AK Vorarlberg ein Dorn im Auge. Sie beauftragte den Verein für Konsumenteninformation (VKI) Klage einzubringen. Das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts Wien lag Ende 2015 vor. Die Erste verlor und legte umgehend Berufung ein. Nun hat die Bank diese Berufung zurückgezogen und damit ist es amtlich: Die Klauseln sind gesetzwidrig. Nach Ansicht der AK-Konsumentenschützer müssen daher die verrechneten Aufschläge zur Gänze zurückgezahlt werden. Nicht jedoch die Erste Bank: Sie informiert ihre Kunden aktuell, dass nur leichte Korrekturen der Auf- und Abschläge erfolgen. Demgemäß wird nur ein kleiner Teil des Schadens erstattet. Es werden weitere Klagen gegen diese Vorgangsweise geprüft.

Die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG hatte in Kreditverträgen bei Fremdwährungskrediten Klauseln zur Währungsumrechnung verwendet. Darin wurde auf das "Erste Bank Devisenfixing" verwiesen. Der VKI brachte im Auftrag der AK Vorarlberg Verbandsklage ein, da der im "Erste Bank Devisenfixing" enthaltene Aufschlag nicht offengelegt wurde und es sich beim Devisenfixing auch um keinen objektiven, vom Willen der Bank unabhängigen Parameter handelt. Vielmehr wird der Kurs letztlich ohne irgendeine sachliche oder betragliche Begrenzung gebildet. Dabei wirken sich schon geringe Abweichungen deutlich nachteilig aus.  

Das Handelsgericht Wien beurteilte diese Klauseln im November 2015 als gesetzwidrig. Es bleibe nämlich unklar, so das Gericht damals, nach welchen Kriterien die Kurse gebildet werden. Die Bank erhob zuerst Berufung, zog diese jetzt aber überraschend zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.  

AK Vorarlberg und VKI sind sich einig: Die verrechneten Aufschläge müssen zur Gänze zurückbezahlt werden. Außerdem fehlt auch für die Zukunft eine Basis für derartige Aufschläge.  

Die Erste Bank hingegen informiert ihre Kunden derzeit, dass nur eine leichte Korrektur vorgenommen und es damit nur kleine Gutschriften geben wird. Es ist laut AK und VKI nicht nachvollziehbar, dass die Erste Bank trotz des klaren Urteils nicht den gesamten Schaden vergütet. Man werde daher darum kämpfen, dass die Folgen des Urteils zur Gänze umgesetzt werden. Weitere Klagen werden geprüft.

https://vbg.arbeiterkammer.at/service/presse/Fremdwaehrungskredite__Klauseln_gesetzwidrig.html

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