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Commerzialbank Mattersburg: Einlagensicherungsfall

Einlagensicherungsfall der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 14.07.2020 per Bescheid dem konzessionierten Kreditinstitut "Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG" die Fortführung des Geschäftsbetriebs mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und den Wirtschaftsprüfer Mag. Bernhard Mechtler, 1090 Wien, Porzellangasse 51, als Regierungskommissär (also zur fachkundigen Aufsichtsperson) bestellt.

Kunden der Bank haben daher keinen Zugriff mehr auf die für sie geführten Konten bei dieser Bank. Damit sind auch keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich. Gem § 9 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) ist damit ein Sicherungsfall eingetreten.
Die Einlagensicherung Austria Ges.m.b.H sichert als zuständige Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungseinrichtung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Ansprüche der Kunden der Commerzialbank. Mehr dazu auf https://www.einlagensicherung.at.


Damit sind etwa Sparbücher, Girokonten und Sparkonten von Verbrauchern bis zu einer Höhe von EUR 100.000,-- pro Kunde gesichert; Anlegerentschädigungsansprüche bis zu EUR 20.000,--. Allfällige mehrere Summen (zB Einlagen auf dem Sparbuch und Geldbetrag auf dem Gehaltskonto) werden zusammengerechnet.


Diese Einlagensicherung gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Einlegers.
Die Sicherungseinrichtung hat idR innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Eintritt eines Sicherungsfalls bei einem ihrer Mitgliedsinstitute jedem Einleger dieses Mitgliedsinstituts einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.
Ein Antrag auf Auszahlung der Einlagensicherung ist nicht notwendig. Laut Sicherungseinrichtung ist ihr aber das Konto (bei einer Drittbank) bekannt zu geben, auf das ausgezahlt werden soll.


Laut Meldung der Einlagensicherung Austria Ges.m.b.H. erfolgt die Auszahlung des Entschädigungsbetrags durch Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank, das vom Kunden über die Auszahlungs-Webseite der Einlagensicherung Austria Ges.m.b.H. bekanntzugeben ist. Zu diesem Zweck erhalten alle Kunden von der Einlagensicherung Austria Ges.m.b.H. in den nächsten Tagen zu eigenen Handen einen Brief mit Ihren individuellen Login-Daten. Weitere Informationen dazu:
https://www.einlagensicherung.at/cbm.php 


Resultieren Einlagen aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien und tritt der Sicherungsfall innerhalb von 12 Monaten nach Gutschrift des Betrages ein, so handelt es sich um sog zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen, die bei Überschreiten der Höhe EUR 100.000 bis zu einer Höhe von EUR 500.000 gedeckt sind (weitere solche zeitlich begrenzten gedeckten Einlagen s unter § 12 ESAEG). Bei solchen zeitlich begrenzt gedeckten Einlagen ist binnen 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls ein Antrag bei der Sicherungseinrichtung zu stellen.


Weitere Informationen:
https://www.einlagensicherung.at/cbm.php  

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