Zum Inhalt

OLG Wien bestätigt erneut: Klauseln des Reisebüros Elumbus GmbH unzulässig

Mittels eines drittens Teilurteils erklärte das HG Wien weitere Klauseln der Elumbus GmbH für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung nun bestätigt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen gesetz- und sittenwidriger Klauseln geklagt. Das Handelsgericht Wien hat in 3 nacheinander ergangenen Teilurteilen über die insgesamt 16 inkriminierten Klauseln abgesprochen und diese allesamt für unzulässig erklärt.
Gegen das zuletzt ergangene 3. Teilurteil des HG Wien hat Elumbus GmbH - wie bereits gegen die zuvor ergangenen Urteile - Berufung eingelegt. Das OLG Wien, dem die Rechtssache zur Entscheidung vorgelegt wurde, hat die Berufung des Unternehmens verworfen und die Entscheidung des HG Wien bestätigt. Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) wurde jedoch für zulässig erklärt, da höchstgerichtliche Judikatur zu den hier konkret betroffenen Klauseln noch fehle.

Dabei ging es um die Definition des Begriffs "übliche Geschäftszeiten", zu denen Stornierungen erfolgen könnten, die Verpflichtung zur Erbringung von Zahlungsnachweisen, ein Storno- und Preiserhöhungsrecht des vermittelnden Reisebüros bei nicht fristgerechter Zahlung oder bei Nichtbefolgung der Aufforderung, Ausweis- bzw. Kreditkartenkopien vor Ticketausstellung zu übermitteln, sowie nicht näher definierte Gebühren, die bei Flugstornierungen an das vermittelnde Reisebüro zu bezahlen wären.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 09.08.2016). Es bleibt anzuwarten, ob Elumbus GmbH Revision einlegt und die Sache zur Entscheidung vor den OGH kommt.

OLG Wien 27.07.2016, 4 R 82/16g

HG Wien 12.05.2016, 11 Cg 32/14i-24

Volltextservice

Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

19 unzulässige Klauseln der Laudamotion GmbH

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ein zentraler Punkt der Beanstandungen betrifft Klauseln, die es den Reisenden erschweren sollen, ihre Rechte gegen Laudamotion durchzusetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte nun 19 Klauseln für unzulässig.

Erfolg gegen Wizz Air bei Rückforderung wegen Flugstornierung

Zwei Konsumenten buchten im Februar 2020 Hin- und Retourflüge von Wien nach Lissabon. Geplanter Reisezeitraum war Anfang Mai 2020. Aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie stornierten sie ihre Flüge, Wizz Air erstattete ihnen das Geld allerdings nicht zurück. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums für die beiden Konsumenten dieses Geld ein und war damit beim Bezirksgericht Schwechat erfolgreich: Die beiden Konsumenten erhielten von Wizz Air den kompletten Betrag für die Flugtickets (ca. € 350,-) zurück.

Organisierter Pilotenstreik berechtigt Fluglinie nicht zur Verweigerung von Ausgleichszahlung

Ein von einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens organisierter Streik, mit dem ua Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, und bei dem die Anforderungen des nationalen Rechts, insb die darin für die Vorankündigung vorgesehene Frist, beachtet wird, ist kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreit.

Zum Seitenanfang