Zum Inhalt

Gesetzwidrige Klauseln in Heimverträgen

Das HG Wien gibt einer Klage des VKI - im Auftrag des BMSK - gegen 18 Heimvertragsklauseln großteils statt.

In einem im Auftrag des BMSK geführten Verbandsverfahren des VKI gegen die Verwendung gesetzwidriger Vertragsklauseln in Heimverträgen untersagte das Gericht nun dem Kuratorium Wiener Pensionisten- Wohnhäuser die Verwendung von 13 Klauseln. Weitere 5 beanstandete Klauseln erachtete es dagegen als zulässig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beanstandeten Klauseln regelten beispielsweise die Abwesenheitsvergütung der Bewohner, die Stornierung bereits vereinbarter Leistungen, eine Preisgleitklausel, die Festsetzung einer Räumungspauschale und eines Benützungsentgelts nach Vertragsende, den Haftungsausschluss für die Verwahrung von Wertgegenständen, die Festlegung einer Vertragserrichtungsgebühr, die Möglichkeit der Kündigung des Bewohners durch den Heimträger aus wichtigem Grund und andere.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Vitabene-Huber unterlässt abgemahnte Vertragsklauseln

Vitabene-Huber unterlässt abgemahnte Vertragsklauseln

Der 24-Stunden-Vermittler von Personenbetreuern gibt eine Unterlassungserklärung zur Verwendung von Vertragsbestimmungen ab. Davon umfasst sind u.a. Klauseln über eine Vermittlungsprovision, Konkurrenzklausel und Verschwiegenheitspflicht.

Konkurrenzverbot bei 24h-Pflegeagentur unzulässig

Das Handelsgericht Wien beurteilt ein Konkurrenzverbot für 18 Monaten nach Vertragsende für gröblich benachteiligend. Der Klausel zufolge musste der/die PersonenbetreuerIn bei Verstoß gegen das Konkurrenzverbot den Mitgliedsbeitrag bis zu 18 Monate der Pflegeagentur bezahlen. Die pflegebedürftige Person musste eine Pönale von EUR 2.500 begleichen.

OGH zur Kostentransparenz bei Heimverträgen

Im Heimvertrag soll klar zum Ausdruck gebracht werden, für welche Leistungen (ihrer Art und ihrem Umfang nach) der Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe und für welche Leistungen der Heimbewohner aufkommt.

VfGH zur Kostentransparenz in Heimverträgen

Der VfGH wies den Antrag auf Aufhebung der gesetzlichen Bestimmung, wonach im Heimvertrag die vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe gedeckten Leistungen enthalten sein müssen, ab.

Rückforderbarkeit bei gesetzwidriger Erhöhung des Heimentgelts

Liegt einer Heimentgelt-Erhöhung eine gesetzwidrige, weil zB zu unbestimmte, Preisänderungsklausel zugrunde, ist die Erhöhung unwirksam und der Differenzbetrag vom Heimträger zurückgefordert werden. Der VKI führte hierzu ein Verfahren im Auftrag des Sozialministeriums.

Unterlassungserklärung von Betreuungsagentur Rodlauer k.s.

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Rodlauer k.s./Rodlauer 24 Stunden Pflege und Betreuung wegen mehrerer Vertragsbedingungen abgemahnt. Das Unternehmen hat zu folgenden Klauseln am 30.10.2018 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Zum Seitenanfang