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Reisepreiserhöhungen - Vergleich mit Nazar

Der Reiseveranstalter Nazar hat sich in einem Vergleich verpflichtet, die nachträglichen Preiserhöhungen vom Sommer 2004 zurückzuzahlen. Die Unzulässigkeit der Erhöhungen wurde eingestanden.

Der VKI ist im Sommer 2004 - im Auftrag des BMSG - gegen nachträgliche Reisepreiserhöhungen vorgegangen. Dabei wurden insgesamt sieben Reiseveranstalter geklagt, weil Sie - aus Sicht des VKI in gesetzwidriger Weise - sogenannte "Kerosinpreiszuschläge" verlangten (vgl. "Kerosin-Zuschlag") .

Im Lichte dieser Klagen haben zunächst bereits Ruefa und Delphin Touristik eingelenkt. Nunmehr hat auch die Nazar Holiday Reiseveranstaltung GmbH mit dem VKI einen Vergleich geschlossen. Nazar hat darin die Unzulässigkeit der Erhöhungen eingestanden und wird die Zuschläge zurückzahlen.

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