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Buchinger: Großer Handlungsbedarf bei Rechtssicherheit in Alten- und Pflegeheimen

Nationales Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegehäuser wird eingeführt.

Wien (SK) - "Eine stichprobenartige Überprüfung der Verträge von 25 Alten- und Pflegeheimen durch den Verein für Konsumenteninformation hat Erschüttendes ergeben: Je Heimvertrag gab es im Durchschnitt dreizehn gesetzeswidrige Klauseln oder Verstöße", zeigte Sozial- und Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger bei einer Pressekonferenz am Mittwoch auf. Bei dieser Untersuchung des VKI seien Altenheime und Pflegestationen unterschiedlichster Träger in ganz Österreich untersucht worden, wobei ein strenger Prüfmaßstab, also die "kundenfeindlichste" Auslegung, herangezogen wurde, berichtete der Minister. ****

Buchinger räumte allerdings ein, dass "in den wenigsten Fällen eine Bereicherungsabsicht das Motiv ist, sondern viel mehr ein unzureichendes Befassen mit dem Konsumentenschutz". So sei mittlerweile in einer Vielzahl der Fälle zu einem positiven Abschluss durch ein Abmahnungsverfahren gekommen, "lediglich sechs Fälle wurden ohne Ergebnis abgeschlossen; hier werden Verbandsklagen durch den VKI vorbereitet, damit diese Gesetzesverstöße durch Gerichte beurteilt werden können".

Als Beispiel für die Verfehlungen der Heimeinrichtungen nannte Buchinger "das Weiterverlangen aller Entgeltleistungen - außer für das Essen - bei Krankenhausaufenthalt, wobei solche Pflegeleistungen bis zu hundert Euro am Tag ausmachen können". Der Konsumentenschutzminister betonte, dass die Aufgabe seines Ressorts lediglich Stichprobenkontrollen seien, "die laufende Überprüfung jedoch den Aufsichtsorganen der Länder obliegt". Deshalb hofft Buchinger auch, dass "die Länder diese Ergebnisse zum Anlass nehmen, sich dieser Aufgabe verstärkt anzunehmen". Er machte weiters darauf aufmerksam, dass auf der Homepage seines Ministeriums sowohl ein Musterheimvertrag als auch Informationen über unzulässige Vertragsklauseln abrufbar seien.

"Die Qualität der Pflege und Betreuung in Österreich ist allerdings grundsätzlich eine gute", war es dem Minister ein Anliegen zu differenzieren. Diese Qualität müsse freilich laufend gesichert und bewahrt werden, unterstrich er. "Für diese Qualitätssicherung gibt es daher ein eigenes Projekt des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz, in dem wir zusammen mit dem Dachverband der Seniorenwohn- und Pflegehäuser ein nationales Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegehäuser einführen", machte Buchinger deutlich.

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