Zum Inhalt

Urteil: Unerwünschte Telefaxwerbung - Telekommunikationsgesetz - Schutzgesetz

Anrufe bzw Telefaxe zu Werbezwecken sind unzulässig.

Der Rechtsstreit war zwischen zwei Unternehmen anhängig. Das Unternehmen A klagte das Unternehmen B auf Unterlassung unerwünschter Telefax-Werbung, da von diesem Unternehmen Werbung zur Schaltung von Inseraten via Fax übermittelt wurde. Der OGH gab der Klage statt und hielt fest, dass § 101 TKG eine Schutzbestimmung zugunsten des Teilnehmers bzw. des zur Nutzung des Anschlusses Berechtigten sei, um unerbetene Anrufe und Telefaxzusendungen (nunmehr auch e-mails) hintanzuhalten. Durch § 101 TKG werde ein subjektives Recht des Teilnehmers begründet, unzulässige Anrufe bzw. Telefaxe zu Werbezwecken zu untersagen. Der in diesem Recht Verletzte könne auf Unterlassung und allenfalls auch auf Schadenersatz klagen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Urteil: Irreführende „5G-Ready“-Werbung von T-Mobile

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung der „5G-Ready“-Tarife geklagt und bekam nun vom Handelsgericht (HG) Wien Recht: Nach Auffassung des Gerichts erweckt die Werbung den unrichtigen Eindruck, Kunden könnten bei den mit „5G-Ready“ beworbenen Tarifen bereits den Kommunikationsstandard 5G nutzen. Tatsächlich handelte es sich bei „5G-Ready“ lediglich um eine Option, die es dem Kunden ermöglicht, zu einem späteren Zeitpunkt ohne Vertragsverlängerung und Zusatzkosten auf einen 5G-fähigen Tarif zu wechseln, sobald dieser verfügbar ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil: A1-Kundenhotline: Keine Zusatzkosten für Anrufe bei vorhandenen Freiminuten

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - A1 wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik und einer unzulässigen Klausel. Das OLG Wien bestätigte dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke "Georg"), dass in Tarifen inkludierte Freiminuten auch zur Helpline gelten müssen. Zudem muss es auch Internetkunden möglich sein, dass sie die bestehende Hotline zum Grundtarif erreichen können.

Urteil: Gesetzwidrige Kosten bei A1-Hotline

Das HG Wien gab dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke Georg) recht, dass inkludierte Freiminuten auch zur Georg Helpline gelten müssen und auch Internetkunden eine Hotline zum Grundtarif zur Verfügung gestellt werden muss.

Urteil: OGH: 27 Klauseln von Sky unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte 27 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig.

Urteil: EuGH zum Facebook "Like"-Button

Der EuGH nimmt die Betreiber von Webseiten mit in die Verantwortung soweit es um die Erhebung und Übermittlung der Informationen an Facebook geht. Für die anschließende Verarbeitung ist Facebook jedoch alleine zuständig. Die Entscheidung zur früheren Datenschutz-Richtlinie (Vorgängerin der Datenschutz-Grundverordnung), die im Ausgangsfall noch anzuwenden war, hat auch Auswirkungen auf ähnliche Plugins. Websites, die Facebook "Like"-Buttons einbinden, müssen dafür bei den Nutzern eine Einwilligung einholen.

Zum Seitenanfang