Zum Inhalt

Unlautere Geschäftspraktik des Maturareiseanbieters DocLX

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die DocLX Travel Events GmbH wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken. Das HG Wien gab dem VKI in allen Punkten Recht.

Die DocLX Travel Events GmbH (idF kurz: DocLX) ist eine der größten Maturareiseanbieterin des Landes.

Laut HG (Handelsgericht) Wien bewirbt die DocLX Travel Events GmbH die von ihr veranstalteten Maturareisen unter anderem, indem sie Schüler der vorletzten und letzten Schulstufe in der Schule aufsucht, um sie zu einer Anmeldung für ihre Reise zu bewegen. Hierbei geht die Beklagte äußerst hartnäckig vor, wendet sich an einen oder mehrere Schüler einer Klasse via sozialer Netzwerke. Dabei nutzt sie auch Informationen aus diesen Kommunikationskanälen, die für die Schüler untereinander bestimmt waren. Durch hartnäckiges und intensives Anschreiben z.B. über WhatsApp erzeugt sie einen Gruppendruck, um die Schüler zu einer Buchung zu bewegen. Sie stellt auch Zusagen (wie Boni, Übernahme von Stornokosten) in Aussicht, die sie dann nicht einhält. DocLX ließ etwa selbst dann noch nicht von einer Schulklasse ab, als diese ihr kommunizierte, dass sie die Reise nicht buchen wollte.

Das HG Wien beurteilte diese Form der Kundenakquise als aggressive und unzulässige Geschäftspraktik (§ 1a UWG).

Als unzulässig beurteilte das Gericht auch die auf Rechnungen der DocLX abgedruckte Rücktrittsbelehrung, wonach der Rücktritt vom Vertrag schriftlich zu erklären sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 14.2.2018)

HG Wien 26.01.2018, 30 Cg 29/17t
Volltextservice
Klagevertreterin: Dr. Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Irreführende Werbung von T-Mobile mit „Gratis“-Handy

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung der „5G-Ready“-Tarife geklagt. Der VKI beanstandete unter anderem, dass die „5G-Ready“-Tarife als Kombinationsangebot „Tarif plus Gratis-Handy“ angeboten wurden, obwohl die Grundgebühr höher war als beim Vergleichstarif ohne Handy. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI nun in zweiter Instanz Recht und sah in der Bewerbung des Handys als „gratis“ einen Wettbewerbsverstoß.

Weiterer Erfolg bei „Garantieklauseln“ in fondsgebundenen Lebensversicherungen

Der Versicherer darf die von ihm gewährte Kapitalgarantie nicht durch Kostenabzüge (Abschlusskosten, Verwaltungskosten) schmälern, wenn er diese Kosten nicht transparent und für den Verbraucher vorhersehbar dargestellt hat. Das urteilte das Handelsgericht (HG) Wien in dem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Musterverfahren gegen die UNIQA.

Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt

Im Kampf gegen unzulässige Bewerbung von Corona-Schutzausrüstung kann der Verein für Konsumenteninformation (VKI) neuerlich einen Erfolg für sich verbuchen. Das Landesgericht (LG) Linz gab dem VKI in dem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren Recht und verbot der Silvercare GmbH die Bewerbung der von ihr vertriebenen NMS-Masken mit wissenschaftlich nicht belegten Schutzwirkungen.

OGH-Urteil zu Viagogo

Irreführung über die Ticketart als personalisiertes Ticket und Identität des Verkäufers

Zum Seitenanfang