Zum Inhalt

Ausgabe 05

Alle Artikel zu diesem Thema

Urteil: Unzulässige Unterlassungserklärung

Das OLG Wien geht davon aus, dass es unzulässig sei, wenn sich eine Unterlassungserklärung zwar auf sinngleiche, aber nicht auf "gesetzlich zulässige" und daher "nicht sinngleiche Klauseln" beziehe.

Zum Seitenanfang