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Das BMASK veranstaltet am 5.10.2011 eine Tagung zu "Geschäften an der Grenze des Erlaubten”.
Das BMASK veranstaltet am 5.10.2011 eine Tagung zu "Geschäften an der Grenze des Erlaubten”.
Oberster Gerichtshof stellt in AK Musterverfahren klar: Anlageberater haften, wenn sie Anleger nicht über die mit MEL verbundenen Risiken informiert haben, und zwar auch dann, wenn sich die Kursverluste aus einem Folgerisiko wie Kursmanipulationen des Wertpapieremittenten ergeben. Anleger, die auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beratung vertrauen, und den Vertrag mit Risikohinweisen ungelesen unterschreiben, laufen Gefahr, dass sie ein Mitverschulden an dem entstandenen Schaden trifft.
In einer Verbandsklage der Bundesarbeiterkammer hat das LGZ Graz folgende Klauseln in der Mitgliedschaftsvereinbarung eines Fitnessstudios für unzulässig erklärt:
Die Bewerbung eines Bauspardarlehens mit 1,5 % ist irreführend, wenn nicht ausreichend deutlich darauf aufmerksam gemacht wird, dass dieser Zinssatz nur für eineinhalb Jahre gilt und außerdem auch für die Eigenmittel zu bezahlen ist.
Nach einem Urteil des HG Wien - in einer Verbandsklage der AK - ist der Ausschluss einer Kündigung für einen Zeitraum von 15 Jahren bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gesetzwidrig. Er verstößt insbesondere gegen § 864a ABGB.
Nach einem Urteil des HG Wien - in einer Verbandsklage der AK - dürfen auch Versicherungen kein Zahlscheinentgelt verrechnen. Die Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes gehen dem VersVG vor.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klauseln der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI voll Recht und stufte alle drei Klauseln als rechtswidrig ein. Diese Klauseln werden auch von den meisten anderen Österreichischen Banken verwendet.
Der Streit um die umstrittene Indexklausel, welche in Bankbedingungen die einseitige Anpassung der Kontoentgelte an die Veränderung des Verbraucherpreisindex vorsieht, findet nunmehr ein Ende: Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Rechtsansicht des VKI und hält derartige Klauseln seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im November 2009 für unzulässig.
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