Info: Manz-Kommentar zum Konsumentenschutzgesetz (KSchG) erschienen
Dieser bewährte Kommentar liegt in aktueller 3. Auflage neu vor.
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VKI gewinnt - im Auftrag des BMASK - beim HG Wien Verbandsklage gegen Orange. Die beanstandete Klausel verschleiert dem Kunden, was er bei Überschreiten des vereinbarten Downloadvolumens zu zahlen hat.
Hinweise auf Beschränkung auf "Vorteils-Club"-Mitglieder in der Werbung nicht ausreichend deutlich.
Der VKI hat gegen Erste Bank und Bank Austria Verbandsklagen gewonnen und die Banken aufgefordert, den Urteilen auch gegenüber den Kunden nachzukommen. Die Bank Austria bietet "Kulanz", die Erste Bank will eine Ersatzberechnung der Zinsen, nach der die Kunden Rückzahlungen an die Bank leisten müssten. Der VKI ruft Geschädigte auf sich zu melden und wird diesen bei der Rechtsdurchsetzung beistehen.
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