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LG Linz: Unzulässige Werbung für Kindermodels

Das Landesgericht Linz verbietet der VIP Management GmbH für die Vermittlung von Kindermodels zu werben, wenn dabei der Anschein erweckt wird, dass eine aktive Vermittlung gratis in Anspruch genommen werden kann. Es ist überdies darauf hinzuweisen, dass es möglich ist, dass es zu gar keinem Fotoauftrag kommt.

Der VKI hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark die VIP Management GmbH in Linz wegen irreführender Werbung im Zusammenhang mit der Werbung für Kindermodels geklagt. Die Werbung bezog sich auf Kinder und Teenager bis 15 Jahren.

Das Landesgericht Linz (LG Linz) geht davon aus, dass die bestandete Werbung - etwa auf der Homepage www.modelkids.at - zu einem wesentlichen Teil irreführend ist. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 9.4.2013)

LG Linz 2.4.2013, 38 Cg 50/12h
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Klagevertreter: Dr. Thomas Höhne, RA in Wien

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