Zum Inhalt

Info: Einstweilige Verfügung gegen "Prince of Wales"

Prince of Wales bewirbt geänderte Konfektionsware als "Maßanzug". Der VKI klagte auf Unterlassung Eine einstweilige Verfügung des HG Wien wurde inzwischen erlassen.

Prince of Wales bewirbt in Zeitungsinseraten u.a. Anzüge als aufwendig gearbeitete Maßanzüge. "Anzüge nach Ihren Maßen" sollen die Kunden an die noble Geschäftsadresse locken. Tatsächlich erfolgt die Anfertigung der Sakkos unter Verwendung eines fertigen Sakkos als "Schlüpfmuster" und werden lediglich wenige Maße genommen, um dieses Muster individuell anzupassen. Nach Angaben von Sachverständigen ist von einem Maßanzug erst zu sprechen, wenn viele weitere Maße (Länge Bund zu Achsel, Schrittlänge, Oberschenkelumfang, ...) genommen werden, thematisiert wird, ob man ein taillen- oder schulterbetontes Sakko wünsche und erst danach der Anzug angefertigt wird. Das Gericht sah in der Werbelinie der beklagten Firma irreführende Werbung und erließ eine Einstweilige Verfügung. Das Verfahren ist noch weiter anhängig.

HG Wien 24.10.2002, 34 Cg 180/02f
Volltextservice

Klagevertreter: Dr. Stefan Langer

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Irreführende Werbung von T-Mobile mit „Gratis“-Handy

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung der „5G-Ready“-Tarife geklagt. Der VKI beanstandete unter anderem, dass die „5G-Ready“-Tarife als Kombinationsangebot „Tarif plus Gratis-Handy“ angeboten wurden, obwohl die Grundgebühr höher war als beim Vergleichstarif ohne Handy. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI nun in zweiter Instanz Recht und sah in der Bewerbung des Handys als „gratis“ einen Wettbewerbsverstoß.

Weiterer Erfolg bei „Garantieklauseln“ in fondsgebundenen Lebensversicherungen

Der Versicherer darf die von ihm gewährte Kapitalgarantie nicht durch Kostenabzüge (Abschlusskosten, Verwaltungskosten) schmälern, wenn er diese Kosten nicht transparent und für den Verbraucher vorhersehbar dargestellt hat. Das urteilte das Handelsgericht (HG) Wien in dem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Musterverfahren gegen die UNIQA.

Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt

Im Kampf gegen unzulässige Bewerbung von Corona-Schutzausrüstung kann der Verein für Konsumenteninformation (VKI) neuerlich einen Erfolg für sich verbuchen. Das Landesgericht (LG) Linz gab dem VKI in dem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren Recht und verbot der Silvercare GmbH die Bewerbung der von ihr vertriebenen NMS-Masken mit wissenschaftlich nicht belegten Schutzwirkungen.

OGH-Urteil zu Viagogo

Irreführung über die Ticketart als personalisiertes Ticket und Identität des Verkäufers

Zum Seitenanfang