Zum Inhalt

Gesetzwidrige Fiat-Werbung

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums sowohl die FCA Austria GmbH als auch die FCA Leasing GmbH wegen einer TV-Werbung als auch wegen der Gestaltung der Homepage.

Das Gesetz (5 Verbraucherkreditgesetz – VKrG) schreibt vor, dass eine Werbung für Kreditverträge, die Zinssätze oder sonstige, auf die Kosten eines Kredits für den Verbraucher bezogene Zahlen nennt, klar, prägnant und auffallend anhand eines repräsentativen Beispiels gewisse Standardinformationen, wie zB den Sollzinssatz und den effektiven Jahreszinssatz enthalten muss. Dies gilt auch für die meisten Leasingverträge.

Der TV-Spot (mit dem Schauspieler Adrien Brody) der Marke Fiat, die im Sommer 2017 im Fernsehen lief, war 30 Sekunden lang. Darin wurde blickfangartig rund 4 Sekunden lang mit "schon ab EUR 65,00 im Monat!" geworben; die von § 5 VKrG geforderten Informationen waren nur für ca 2 Sekunden eingeblendet und somit in einer Zeit, in der sie keinesfalls zur Gänze gelesen werden können.

Die Internetwerbung wirbt ebenfalls blickfangartig mit "schon ab EUR 65,00 im Monat!". Nähere Informationen bekam man erst bei Anklicken einer Unterseite in deutlich kleinerem Druck.

Bei beide Werbungen ist keine ausreichende Auffälligkeit im Sinne des § 5 VKrG gegeben.


Das Urteil ist rechtskräftig.

HG Wien, 6.2.2018, 11 Cg 62/17f
Volltextservice
Klagevertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Irreführende Werbung von T-Mobile mit „Gratis“-Handy

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung der „5G-Ready“-Tarife geklagt. Der VKI beanstandete unter anderem, dass die „5G-Ready“-Tarife als Kombinationsangebot „Tarif plus Gratis-Handy“ angeboten wurden, obwohl die Grundgebühr höher war als beim Vergleichstarif ohne Handy. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI nun in zweiter Instanz Recht und sah in der Bewerbung des Handys als „gratis“ einen Wettbewerbsverstoß.

Weiterer Erfolg bei „Garantieklauseln“ in fondsgebundenen Lebensversicherungen

Der Versicherer darf die von ihm gewährte Kapitalgarantie nicht durch Kostenabzüge (Abschlusskosten, Verwaltungskosten) schmälern, wenn er diese Kosten nicht transparent und für den Verbraucher vorhersehbar dargestellt hat. Das urteilte das Handelsgericht (HG) Wien in dem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Musterverfahren gegen die UNIQA.

Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt

Im Kampf gegen unzulässige Bewerbung von Corona-Schutzausrüstung kann der Verein für Konsumenteninformation (VKI) neuerlich einen Erfolg für sich verbuchen. Das Landesgericht (LG) Linz gab dem VKI in dem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren Recht und verbot der Silvercare GmbH die Bewerbung der von ihr vertriebenen NMS-Masken mit wissenschaftlich nicht belegten Schutzwirkungen.

OGH-Urteil zu Viagogo

Irreführung über die Ticketart als personalisiertes Ticket und Identität des Verkäufers

Zum Seitenanfang