Zum Inhalt

VKI siegt gegen österreichisches Münzkontor

In dem vom BMASGK beauftragten Verfahren verurteile das Handelsgericht Wien das österreichische Münzkontor wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken und wegen unzulässigen Geschäftsbedingungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach einem Bericht über das österreichische Münzkontor in der Zeitschrift "Konsument" (Ausgabe 10/2017) gingen beim VKI über 100 Beschwerdefälle von Betroffenen und deren Angehörigen ein. Die Beschwerden betrafen einerseits den Wert von jahrelang um teilweise viel Geld angeschaffte Münz- und Medaillensammlungen, andererseits die Kundenbindung über ein sogenanntes  Sammlerservice.

Der VKI brachte daraufhin Klage ein und obsiegte in allen Punkten. Das Handelsgericht Wien untersagt dem österreichischen Münzkontor unter anderem, von ihm vertriebene Medaillen/Münzen als Anlageobjekte zu bewerben, ohne darauf hinzuweisen, dass diese einen weit unter den Verkaufspreis liegenden Materialwert aufweisen. Weiters muss es das österreichische Münzkontor unterlassen, Verbrauchern unaufgefordert Medaillen oder Münzen zusenden, die diese bezahlen oder zurücksenden müssen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 19.2.2019).

HG Wien 21.01.2019, 68 Cg 50/18m
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Irreführende Werbung von T-Mobile mit „Gratis“-Handy

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung der „5G-Ready“-Tarife geklagt. Der VKI beanstandete unter anderem, dass die „5G-Ready“-Tarife als Kombinationsangebot „Tarif plus Gratis-Handy“ angeboten wurden, obwohl die Grundgebühr höher war als beim Vergleichstarif ohne Handy. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI nun in zweiter Instanz Recht und sah in der Bewerbung des Handys als „gratis“ einen Wettbewerbsverstoß.

Weiterer Erfolg bei „Garantieklauseln“ in fondsgebundenen Lebensversicherungen

Der Versicherer darf die von ihm gewährte Kapitalgarantie nicht durch Kostenabzüge (Abschlusskosten, Verwaltungskosten) schmälern, wenn er diese Kosten nicht transparent und für den Verbraucher vorhersehbar dargestellt hat. Das urteilte das Handelsgericht (HG) Wien in dem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Musterverfahren gegen die UNIQA.

Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt

Im Kampf gegen unzulässige Bewerbung von Corona-Schutzausrüstung kann der Verein für Konsumenteninformation (VKI) neuerlich einen Erfolg für sich verbuchen. Das Landesgericht (LG) Linz gab dem VKI in dem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren Recht und verbot der Silvercare GmbH die Bewerbung der von ihr vertriebenen NMS-Masken mit wissenschaftlich nicht belegten Schutzwirkungen.

OGH-Urteil zu Viagogo

Irreführung über die Ticketart als personalisiertes Ticket und Identität des Verkäufers

Zum Seitenanfang