Zum Inhalt

VKI-Klage gegen Mediengruppe "Österreich" erfolgreich

Der VKI obsiegt auch in letzter Instanz gegen die Mediengruppe "Österreich" GmbH: Das unaufgeforderte Zusenden von nie bestellten Magazinen, die nach einem Gratismonat kostenpflichtig werden - außer die KonsumentInnen bestellten diese ab - ist eine aggressive Geschäftspraktik, bestätigt nun der OGH.

Abonnenten der Zeitung "Österreich" hatten unaufgefordert andere, nicht bestellte Zeitschriften des Verlags im Test-Abonnement erhalten. Im ersten Monat waren die Magazine noch gratis, danach kosteten sie 4,- Euro pro Monat. Wer das Abo nicht in Anspruch nehmen wollte, sollte es abbestellen, schrieb der Verlag den Kunden.

Schon das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht (OLG) Wien folgten der Rechtsauffassung des VKI und beurteilten diese Geschäftspraktik als aggressiv und daher lauterkeitsrechtlich unzulässig.

Nunmehr bestätigte der OGH die unterinstanzlichen Entscheidungen vollinhaltlich:" Österreich" darf seine Abonnementen daher künftig nicht zwingen, der Umwandlung eines (unbestellten) Testabos in ein kostenpflichtiges Abo widersprechen zu müssen.

OGH Wien 29.05.2018, 4 Ob 68/18f
Volltextservice
Klagevertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Irreführende Werbung von T-Mobile mit „Gratis“-Handy

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung der „5G-Ready“-Tarife geklagt. Der VKI beanstandete unter anderem, dass die „5G-Ready“-Tarife als Kombinationsangebot „Tarif plus Gratis-Handy“ angeboten wurden, obwohl die Grundgebühr höher war als beim Vergleichstarif ohne Handy. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI nun in zweiter Instanz Recht und sah in der Bewerbung des Handys als „gratis“ einen Wettbewerbsverstoß.

Weiterer Erfolg bei „Garantieklauseln“ in fondsgebundenen Lebensversicherungen

Der Versicherer darf die von ihm gewährte Kapitalgarantie nicht durch Kostenabzüge (Abschlusskosten, Verwaltungskosten) schmälern, wenn er diese Kosten nicht transparent und für den Verbraucher vorhersehbar dargestellt hat. Das urteilte das Handelsgericht (HG) Wien in dem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Musterverfahren gegen die UNIQA.

Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt

Im Kampf gegen unzulässige Bewerbung von Corona-Schutzausrüstung kann der Verein für Konsumenteninformation (VKI) neuerlich einen Erfolg für sich verbuchen. Das Landesgericht (LG) Linz gab dem VKI in dem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren Recht und verbot der Silvercare GmbH die Bewerbung der von ihr vertriebenen NMS-Masken mit wissenschaftlich nicht belegten Schutzwirkungen.

OGH-Urteil zu Viagogo

Irreführung über die Ticketart als personalisiertes Ticket und Identität des Verkäufers

Zum Seitenanfang