Zum Inhalt

Baby von Modelagentur auf Zahlung von EUR 480,-- geklagt: zu Unrecht

VIP Management GmbH blitzt mit haarsträubendem Klagebegehren gegen Baby ab.

Die von der Modelagentur eingereichte Klage auf Bezahlung über EUR 480,-- für eine Online-Präsentation und Vermittlung als Baby-Model richtete sich gegen den erziehungsberechtigten Vater sowie gegen das Baby.

In einem passiven Musterprozess des VKI im Auftrag des Sozialministeriums schmetterte das Bezirksgericht Wien das Klagebegehren gegen das Kleinkind ab.

Zwischen dem Vater, der mit seinem damals 11 Monate alten Sohn vom Kläger zu einem Castingtermin in ein Wiener Hotel eingeladen wurde, kam ein Vertrag zur Vermittlung des Babys mit der Modelagentur zustande, in dem sich ausschließlich die Eltern zur Zahlung der Vermittlungsgebühr verpflichtet hatten. Aus dem Vertragstext ist keine Zahlungspflicht des Babys ableitbar. Das Baby wurde somit in materiell-rechtlicher Hinsicht zu Unrecht geklagt.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Stand 26.5.2014)

BG Innere Stadt Wien, 14.05.2014, 28 C 1503/13v
Volltextservice
Beklagtenvertreterin: Dr. Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

In einem ähnlich gelagertem Fall wies das LG Feldkirch die Berufung der Modelagentur gegen das (hier ausschließlich geklagte) Baby ab und bestätigte die Entscheidung des Bezirksgerichts Dornbirn. Auch hier kam das Gericht zum Ergebnis, dass der von der Mutter des beklagten Babys unterfertigte Vertrag lediglich eine Entgeltverpflichtung der Eltern vorsah. Das Gericht stellte klar, dass die Modelagentur von dem im Zeitpunkt der Auftragserteilung erst 9 Monate alte Baby nichts zu fordern habe.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

LG  Feldkirch, 12.9.2013, 1 R 234/13x
Volltextservice
Beklagtenvertreter: Mag. Klaus P. Pichler, Rechtsanwalt in Dornbirn

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Irreführende Werbung von T-Mobile mit „Gratis“-Handy

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung der „5G-Ready“-Tarife geklagt. Der VKI beanstandete unter anderem, dass die „5G-Ready“-Tarife als Kombinationsangebot „Tarif plus Gratis-Handy“ angeboten wurden, obwohl die Grundgebühr höher war als beim Vergleichstarif ohne Handy. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI nun in zweiter Instanz Recht und sah in der Bewerbung des Handys als „gratis“ einen Wettbewerbsverstoß.

Weiterer Erfolg bei „Garantieklauseln“ in fondsgebundenen Lebensversicherungen

Der Versicherer darf die von ihm gewährte Kapitalgarantie nicht durch Kostenabzüge (Abschlusskosten, Verwaltungskosten) schmälern, wenn er diese Kosten nicht transparent und für den Verbraucher vorhersehbar dargestellt hat. Das urteilte das Handelsgericht (HG) Wien in dem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Musterverfahren gegen die UNIQA.

Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt

Im Kampf gegen unzulässige Bewerbung von Corona-Schutzausrüstung kann der Verein für Konsumenteninformation (VKI) neuerlich einen Erfolg für sich verbuchen. Das Landesgericht (LG) Linz gab dem VKI in dem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren Recht und verbot der Silvercare GmbH die Bewerbung der von ihr vertriebenen NMS-Masken mit wissenschaftlich nicht belegten Schutzwirkungen.

OGH-Urteil zu Viagogo

Irreführung über die Ticketart als personalisiertes Ticket und Identität des Verkäufers

Zum Seitenanfang