Zum Inhalt

Refundierung beim Bareinzahlungsentgelt der Bawag PSK

Bei der Arbeiterkammer Vorarlberg gingen in den letzten Monaten Beschwerden von KonsumentInnen ein, wonach die Bawag PSK bei Bareinzahlungen in fremder Währung auf ein Fremdwährungskonto ein Entgelt von 3% verrechnete.

Die Bawag PSK argumentierte zunächst, dass in den Kreditverträgen folgende Klausel enthalten gewesen sei: "In dem die Kreditzuzählung und -Rückführung auslösenden Zahlungsverkehr finden die Standardspesen und -provisionen gemäß Schalteraushang Anwendung." Demnach dürfte die Bawag PSK nach der Konditionenübersicht vom 1.7.2010 ein derartiges Bareinzahlungsentgelt (Perte) von 3 % verrechnen. 

Nach Einschätzung des VKI kann diese Gebühr im wesentlichen allerdings nur dann verrechnet werden, wenn sie bereits bei Vertragsabschluss in Höhe von 3 % vereinbart gewesen wäre oder die Gebühr bei Vertragsabschluss in einer niedrigeren Höhe vereinbart war, in der Folge aber in gesetzeskonformer Weise - also unter Berücksichtigung der Vorgaben des KSchG und des ZadiG - erhöht worden wäre. 

Im Auftrag der AK Vorarlberg beanstandete der VKI daher die Verrechnung dieser Gebühr in Höhe von 3 %. 

Die Bawag PSK führte daraufhin gegenüber dem VKI aus, dass ursprünglich immer schon ein Entgelt von mind. 1 % des einbezahlten Betrages vereinbart gewesen sei. Gleichzeitig wurde dem VKI seitens der Bawag PSK zugesagt die Entgelte für Bareinzahlungen auf Fremdwährungskonten, zu denen bei Vertragsabschluss Vereinbarungen über in Entgelte in Höhe von 1 % bestanden, für die Zukunft wieder auf diesen ursprünglichen Prozentsatz zurückzuführen. Weiters werden die über 1 % hinaus verrechneten Entgelte bei Reklamation zurückbezahlt. 

Betroffene KonsumentInnen sollten sich daher mittlels des beiliegenden Musterbriefes an die Bawag PSK wenden und die Rückzahlung der Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Betrag und dem in der Folge tatsächlich verrechneten Betrag verlangen. 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail
Zum Seitenanfang