In Sachen PIP-Brustimplantate startet ab 17.4.2013 der größte Strafprozess der französischen Justizgeschichte in Marseille. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Schadenersatzansprüche von 72 geschädigten Österreicherinnen im Verfahren angemeldet. Weiters gibt es am 19.11.2012 eine weitere Verhandlung in einem der Musterprozesse gegen die Allianz in Paris. Der VKI lädt die Allianz ein, hinsichtlich der weiteren Fälle den Verjährungsverzicht zu erklären.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des österreichischen Konsumentenschutzministeriums - 72 Fälle von Frauen gesammelt, die sich durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP geschädigt sehen. Sei es, dass die Implantate undicht waren und ausgetauscht werden mussten, sei es, dass der jeweilige Operateur wegen der Produktgefahren zu einem raschen Austausch rät.
Der VKI verlangt nun von der französischen Haftpflichtversicherung der Firma PIP, der Allianz Versicherung in Paris, für diese 72 Frauen Schadenersatz in Höhe von rund 550.000 Euro. Drei Musterprozesse sind anhängig gemacht worden. Die nächste Verhandlung findet am 19.11.2012 statt.
Die Allianz wurde weiters eingeladen, in allen anderen Fällen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und so unnötige Verfahrenskosten zu sparen.
Die geschädigten Frauen haben sich auch den anhängigen Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Von 17.4 bis 14.5.2013 soll das erste Strafverfahren in Marseille über die Bühne gehen. Es soll bis zu 5.000 Privatbeteiligte geben. Die Gruppe der Österreicherinnen sei die größte Gruppe von Frauen aus dem Ausland. Es wird kolportiert, dass dieses Verfahren das größte in der französischen Justizgeschichte werden könnte.