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Müsliriegel "ohne Zuckerzusatz"

In einem im Auftrag des BMSG geführten Verbandsverfahren des VKI gegen RUMA konnten sich die Parteien nun auf einen Unterlassungsvergleich einigen.

Der 7-Früchte Müsliriegel "ohne Zuckerzusatz" enthielt zwar Zucker nicht als Hauptzutat, allerdings war im verwendeten Crispreis (als zusammengesetzte Zutat)  Zucker enthalten.

Nachdem Konsumenten gerade im Bereich von "Snacks" bemüht sind, diese in einer möglichst leichten va. fett- und zuckerfreien Herstellung zu sich zu nehmen, schien der durch die Verpackungsgestaltung erweckte Eindruck, der Müsliriegel enthielte gar keinen zugesetzten Zucker, geeignet, Verbraucher in die Irre zu führen.

In einem am 13.10.2006 geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die Firma, es zu unterlassen, Lebensmittel, vor allem Müsliriegel damit auszuloben, dass diese ohne Zuckerzusatz hergestellt seien, etwa durch den Hinweis "Ohne Zuckerzusatz", wenn diesen Lebensmitteln tatsächlich zusammengesetzte Zutaten beigesetzt sind, die ihrerseits unter anderem Zucker enthalten.

Das Verfahren war zu 17Cg 32/06x des HG Wien anhängig.
Klagsvertreter: Dr Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien

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